• Soltau (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.

Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.

Online-Dienste

Antrag auf Zulassung einer EU-Einrichtung zur Gewinnung und innergemeinschaftlichen Abgabe von Samen

ID: L100040_576657198

Beschreibung

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Version

Technisch erstellt am 09.10.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Besamungsstation Erlaubnis

ID: L100040_425349813

Beschreibung

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Zahlungsweise

  • Überweisung

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 28.04.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit beantragen

ID: L100040_453626770

Beschreibung

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die genehmigte Tierart.

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 16.05.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Fachbereich 3.5 Sachgebiet Auftragsangelegenheiten Tierzucht

Adresse

Hausanschrift

Mars-la-Tour-Straße 1-13

26121 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 23.09.2021

Technisch geändert am 12.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Sie können den Antrag sowohl online als auch schriftlich stellen.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erlaubnis, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen bzw. Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntgabe) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. 
  • Alternativ können Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die LWK Niedersachsen senden. 
  • Abnahme der zukünftigen Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation als Vor-Ort-Besichtigung zzgl. evtl. notwendiger Umbaumaßnahmen
  • Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Räumlichkeiten den Vorgaben der Samenverordnung entsprechen, wird die Erlaubnis erteilt.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Bearbeitungsdauer

1 Monat (Die Dauer bis zur Erteilung der Erlaubnis hängt auch davon ab, ob vor Ort noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen.)

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Gebühr ab 90.0 EUR bis 3000.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 29.09.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Equiden, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, Embryo-Entnahmeeinheit, Schweine, Embryo-Entnahme, Besamungsstationen: Erlaubnis, Ziegen, Rinder, Besamungsstation, Schafe, Tierzucht, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis, Entnahme von Embryonen, Samengewinnung, Besamung, Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024