Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten ErlaubnisOnline erledigen

    Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen

    Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

    Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.

    Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.

    Online-Dienste

    Besamungsstation Erlaubnis

    ID: L100040_425349813

    Beschreibung

    Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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    Zahlungsweise

    • Überweisung

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit beantragen

    ID: L100040_453626770

    Beschreibung

    Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die genehmigte Tierart.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Fachbereich 3.5 Sachgebiet Auftragsangelegenheiten Tierzucht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mars-la-Tour-Straße 1-13

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 801-180

    Telefon Festnetz: 0441 801-0

    E-Mail: anska.broetje@lwk-niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Sie können den Antrag sowohl online als auch schriftlich stellen.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Erlaubnis, wenn

    • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
    • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
    • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen bzw. Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
    • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntgabe) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie das Antragsformular online aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. 
    • Alternativ können Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die LWK Niedersachsen senden. 
    • Abnahme der zukünftigen Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation als Vor-Ort-Besichtigung zzgl. evtl. notwendiger Umbaumaßnahmen
    • Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Räumlichkeiten den Vorgaben der Samenverordnung entsprechen, wird die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (Die Dauer bis zur Erteilung der Erlaubnis hängt auch davon ab, ob vor Ort noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Gebühr ab 90.00 EUR bis 3000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis, Schweine, Embryo-Entnahme, Entnahme von Embryonen, Schafe, Equiden, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, Embryo-Entnahmeeinheit, Besamung, Besamungsstationen: Erlaubnis, Tierzucht, Rinder, Ziegen, Samengewinnung, Besamungsstation, Erlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de