Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Beschreibung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Hinweise für Nienburg (Weser): Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Zuständig für
Buchstabe(n)
Name
Zimmer
Telefon
(05021) 967-
A - Bem
Frau Köpke
132
139
Ben - C
Frau Büchner
132
141
D - Frh
Frau Klein
130
137
Fri - G
Frau Jakobi
134
7927
H - Jem
Frau Kalusniak
130
7923
Jen - Kri
Frau Salim
141
7933
Krj - Mc
Frau Beckmeyer
133
132
Md - Ni
Herr Brüggemann
133
131
Nj - Ror
Herr Cao/Herr Werner
140
138
Ros - Schm
Frau Blauert
131
133
Schn - Sie
Frau Hahnewald
131
134
Sif - To
Frau Heinzelmann
138
136
Tp - Z
Herr Dietz
135
135
Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Zuständig für
Buchstabe(n)
Name
Zimmer
Telefon
(05021) 967-
A - Bem
Frau Köpke
132
139
Ben - C
Frau Büchner
132
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D - Frh
Frau Klein
130
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Fri - G
Frau Jakobi
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7927
H - Jem
Frau Kalusniak
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7923
Jen - Kri
Frau Salim
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Krj - Mc
Frau Beckmeyer
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Md - Ni
Herr Brüggemann
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Nj - Ror
Herr Cao/Herr Werner
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Ros - Schm
Frau Blauert
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Schn - Sie
Frau Hahnewald
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Sif - To
Frau Heinzelmann
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Tp - Z
Herr Dietz
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Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Zuständig für
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Name
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Frau Köpke
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Frau Büchner
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Frau Klein
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Fri - G
Frau Jakobi
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H - Jem
Frau Kalusniak
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Jen - Kri
Frau Salim
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Krj - Mc
Frau Beckmeyer
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Md - Ni
Herr Brüggemann
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Nj - Ror
Herr Cao/Herr Werner
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Ros - Schm
Frau Blauert
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Schn - Sie
Frau Hahnewald
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Sif - To
Frau Heinzelmann
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Tp - Z
Herr Dietz
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Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Zuständig für
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Name
Zimmer
Telefon
(05021) 967-
A - Bem
Frau Köpke
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139
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Frau Büchner
132
141
D - Frh
Frau Klein
130
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Fri - G
Frau Jakobi
134
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H - Jem
Frau Kalusniak
130
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Jen - Kri
Frau Salim
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Herr Brüggemann
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Herr Cao/Herr Werner
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Ros - Schm
Frau Blauert
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Schn - Sie
Frau Hahnewald
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Sif - To
Frau Heinzelmann
138
136
Tp - Z
Herr Dietz
135
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Online-Dienst
Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
312 FD Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch 16.09.2008 am 16.09.2008
Stichwörter
vorbeugende Gesundheitshilfe, Schwangerschaft, Untersuchung, Empfängnisverhütung, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Sterilisation, medizinische Vorsorge