Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Beschreibung

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Allgemeine Informationen

    Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.

    Zuständig für

    Buchstabe(n)

    Name

    Zimmer

    Telefon
    (05021) 967-

    A - Bem

    Frau Köpke

    132

    139

    Ben - C

    Frau Büchner

    132

    141

    D - Frh

    Frau Klein

    130

    137

    Fri - G

    Frau Jakobi

    134

    7927

    H - Jem

    Frau Kalusniak

    130

    7923

    Jen - Kri

    Frau Salim

    141

    7933

    Krj - Mc

    Frau Beckmeyer

    133

    132

    Md - Ni

    Herr Brüggemann

    133

    131

    Nj - Ror

    Herr Cao/Herr Werner

    140

    138

    Ros - Schm

    Frau Blauert

    131

    133

    Schn - Sie

    Frau Hahnewald

    131

    134

    Sif - To

    Frau Heinzelmann

    138

    136

    Tp - Z

    Herr Dietz

    135

    135

    Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit haben. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen und kann bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.

    Zuständig für

    Buchstabe(n)

    Name

    Zimmer

    Telefon
    (05021) 967-

    A - Bem

    Frau Köpke

    132

    139

    Ben - C

    Frau Büchner

    132

    141

    D - Frh

    Frau Klein

    130

    137

    Fri - G

    Frau Jakobi

    134

    7927

    H - Jem

    Frau Kalusniak

    130

    7923

    Jen - Kri

    Frau Salim

    141

    7933

    Krj - Mc

    Frau Beckmeyer

    133

    132

    Md - Ni

    Herr Brüggemann

    133

    131

    Nj - Ror

    Herr Cao/Herr Werner

    140

    138

    Ros - Schm

    Frau Blauert

    131

    133

    Schn - Sie

    Frau Hahnewald

    131

    134

    Sif - To

    Frau Heinzelmann

    138

    136

    Tp - Z

    Herr Dietz

    135

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    Online-Dienst

    Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel

    ID: L100040_457298026

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Grafschaft Hoya (Kreis Nienburg (Weser), Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.09.2008

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sterilisation, Sozialhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, medizinische Vorsorge, Untersuchung, Empfängnisverhütung, Hilfe zur Familienplanung, Mutterschaft, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schwangerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English