Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

    Beschreibung

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen - mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung - werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens "G",
    • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens "G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
    • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung

    anerkannt werden.

    Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

    Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (d. h. selbst erwerbsfähig i. S. des Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) sind oder in Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben).

    Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte - insbesondere Unterhaltsansprüche - sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

    Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

    Allgemeine Informationen

    Wenn Ihre Einkünfte aus der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
    Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:

    • Regelsätze
    • Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • einmalige Leistungen

    Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:

    • Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen "G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
    • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung


    Online-Dienst

    Kurzantrag Hilfe zum Lebensunterhalt

    ID: L100040_521056718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de

    Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

    Die Zuständigkeit liegt in der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    50.17 - Team Fachaufsicht existenzsichernde Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Wichtiger Hinweis: Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes. Gebäudezugänge Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    22.21 - Team Existenzsichernde Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Di, Do, Fr. 9 - 11 Uhr Mo, Di 13:30 - 15 Uhr Mittwoch keine Telefonsprechzeit Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
    • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
    • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
    • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.

    Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

    • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • ausgefülltes Antragsformular (Formular siehe unten)
    • Erklärung über die Krankenversicherung (Formular siehe unten)
    • Vermögenserklärung (Formular siehe unten)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
    • Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
    • Mietbescheinigung (Formular siehe unten)
    • Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kfz (Formular siehe unten)
    • ggf. Beitragsrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung
    • ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

    Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.

    Formulare

    Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Fristen

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

    Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Fallkonstellation und dem Antragsaufkommen abhängig.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation