Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Beschreibung
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
anerkannt werden.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (d. h. selbst erwerbsfähig i. S. des Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) sind oder in Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben).
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.
Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Wenn Ihre Einkünfte aus der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:
- Regelsätze
- Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- einmalige Leistungen
Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:
- Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
Wenn Ihre Einkünfte aus der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:
- Regelsätze
- Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- einmalige Leistungen
Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:
- Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen "G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
Online-Dienst
Kurzantrag Hilfe zum Lebensunterhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Die Zuständigkeit liegt in der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes.
Die Zuständigkeit liegt in der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
50.17 - Team Fachaufsicht existenzsichernde Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0511 616-22499
Weitere Informationen
22.21 - Team Existenzsichernde Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Di, Do, Fr. 9 - 11 Uhr Mo, Di 13:30 - 15 Uhr Mittwoch keine Telefonsprechzeit Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich
Kontaktperson
Frau Christin Larsen
Frau Fidan Canbolat
Frau Nicole Masannek
erforderliche Unterlagen
- Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
- Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
- Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
- Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
- ausgefülltes Antragsformular (Formular siehe unten)
- Erklärung über die Krankenversicherung (Formular siehe unten)
- Vermögenserklärung (Formular siehe unten)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
- Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
- Mietbescheinigung (Formular siehe unten)
- Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kfz (Formular siehe unten)
- ggf. Beitragsrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung
- ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.
- Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
- ausgefülltes Antragsformular (Formular siehe unten)
- Erklärung über die Krankenversicherung (Formular siehe unten)
- Vermögenserklärung (Formular siehe unten)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
- Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
- Mietbescheinigung (Formular siehe unten)
- Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kfz (Formular siehe unten)
- ggf. Beitragsrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung
- ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.
Formulare
Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fristen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Fallkonstellation und dem Antragsaufkommen abhängig.
Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Fallkonstellation und dem Antragsaufkommen abhängig.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.10.2021
Stichwörter
Sozialhilfe
Metainformation
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