Blindengeld GewährungOnline erledigen

    Blindengeld beantragen

    Das Landesblindengeld (Blindengeld) ist eine Leistung des Landes Niedersachsen an blinde Personen. Es soll finanzielle Mehraufwendungen die durch die Blindheit entstehen ausgleichen und wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.

    Beschreibung

    Sie können Blindengeld beantragen, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.

    Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von  Blindengeld hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie in einer stationären Einrichtung bzw. in einer besonderen Wohnform (Eingliederungshilfe) leben oder nicht.

    Falls Sie in Niedersachsen außerhalb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 410 Euro. Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet. In diesen Fällen würde sich das vorstehend genannte Blindengeld verringern.

    Falls Sie in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 205 Euro.

    Wie Sie das Blindengeld verwenden, können Sie selber entscheiden.

    Hinweise für Hannover: Landesblindengeld und Blindenhilfe

    Blinde Menschen können Blindengeld und - ergänzend als Sozialhilfeleistung - Blindenhilfe erhalten.

    Welche Hilfe gibt es?

    Das Landesblindengeld, das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird, beträgt

    • 410,00 Euro,
    • 205,00 Euro, wenn sich der blinde Mensch in stationären Einrichtungen aufhält.

    Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt.

    Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, weil ein Teil des Pflegebedarfs als blindheitsbedingt unterstellt wird.

    Blindenhilfe

    Blinde Menschen können abhängig von Einkommen und Vermögen auf Antrag unter Anrechnung des Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII erhalten.

    Online-Dienste

    Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde

    ID: L100040_482814536

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    Antrag auf Blindenhilfe (SGB XII)

    ID: L100040_537956780

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    Antrag auf Landesblindengeld

    ID: L100040_443967578

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine monatliche Leistung für zivilblinde (blinde) Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

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    Deutsch

    Sprache: de

    Blindengeld

    ID: L100040_537956796

    Beschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine monatliche Leistung für zivilblinde (blinde) Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 50.23 - Hilfe zur ambulanten Pflege, Blindenhilfe, Landesblindengeld und andere Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Allee 25

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 bis 15:00 Uhr Dienstag: 08:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-45757

    Fax: +49 511 168-46440

    E-Mail: 50.23@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Antrag ist zu stellen
    • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen Bl
    • Unterlagen zu Leistungen Dritter, die auf das Blindengeld anzurechnen sind (z. B. Leistungen der Pflegeversicherung).
    • Bescheinigung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, sofern Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen

    Hinweise für Hannover: Landesblindengeld und Blindenhilfe

    Benötigte Unterlagen für ergänzende Blindenhilfe:

    • Personalausweis oder Pass
    • Sozialhilfegrundantrag
    • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
    • aktueller Wohngeldbescheid
    • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
    • Belege über Versicherungsbeiträge
    • Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
    • Nachweis über Leistungen der Pflegekasse

    Formulare

    Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch  - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen.

    Voraussetzungen

    • Bei Ihnen muss durch ein Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) das Merkzeichen Bl (blind) festgestellt worden sein.
    • Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben

    oder,

    • falls Sie in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohnform innerhalb von Deutschland leben, muss Ihr gewöhnlicher Aufenthalt vor der dortigen Aufnahme in Niedersachsen gewesen sein.
    • Der Grund Ihrer Erblindung darf nicht im Zusammenhang mit Kriegs- und Wehrdienst oder einer Impfung stehen
    • Gegen Sie dürfen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung wird die zuständige Stelle prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Blindengeld erfüllen.

    Sollten für die Prüfung des Antrags Unterlagen oder Auskünfte fehlen, wird die zuständige Stelle diese von Ihnen zusätzlich anfordern.

    Wenn Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Blindengeld erfüllen, erhalten Sie einen Bescheid zur Höhe des Ihnen zustehenden Blindengeldes. Das Blindengeld bekommen Sie dann monatlich ausgezahlt. Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht erforderlich.

    Wenn Sie die Voraussetzung zum Bezug von Blindengeld nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Hinweise für Hannover: Landesblindengeld und Blindenhilfe

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Landesblindengeld enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Es besteht die Möglichkeit, das Blindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) (Schwerbehindertenausweis) zu beantragen.

    Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder aus dem Landesblindenfonds gewährt werden.

    Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.

    Hinweise für Hannover: Landesblindengeld und Blindenhilfe

    Informationen zum Landesblindengeld enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszahlung, Merkzeichen, blind, Blindheit, Erblindung, Blindengeld, blindheitsbedingter Mehraufwand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de