Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

    Hinweise für Friesland: Frühförderung Hörgeschädigte

    Allgemeine Informationen

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie in der Sprachheilberatung in Ihrem Gesundheitsamt.

    Ergänzend stehen die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück zur Verfügung.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.


    Was muss ich mitbringen?

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage

    § 30 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.


    An wen muss ich mich wenden?

    Sie können sich an folgende Stellen wenden:

    • Frühförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
    • Sprachheilberatung Ihres Gesundheitsamtes
    • Beratungsstelle im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück


    Allgemeine Informationen

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

    Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie in der Sprachheilberatung in Ihrem Gesundheitsamt.

    Ergänzend stehen die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück zur Verfügung.

    Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.


    Was muss ich mitbringen?

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage

    § 30 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.


    An wen muss ich mich wenden?

    Sie können sich an folgende Stellen wenden:

    • Frühförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
    • Sprachheilberatung Ihres Gesundheitsamtes
    • Beratungsstelle im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück


    Online-Dienst

    Kontaktformular KiJuDi

    ID: L100040_481984817

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

    Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlosserplatz 3

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8820

    E-Mail: gesundheit@friesland.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

    Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Strachheilkindergarten, Sprachstörung, Ohrenschaden, Hörstörung, Hörschaden, schwerhörig, gehörlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)