Frühförderung Hörgeschädigte
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
Hinweise für Friesland: Frühförderung Hörgeschädigte
Frühförderung Hörgeschädigte
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie in der Sprachheilberatung in Ihrem Gesundheitsamt.
Ergänzend stehen die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück zur Verfügung.
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
Was muss ich mitbringen?
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.
Rechtsgrundlage
§ 30 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich an folgende Stellen wenden:
- Frühförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
- Sprachheilberatung Ihres Gesundheitsamtes
- Beratungsstelle im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück
Frühförderung Hörgeschädigte
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie in der Sprachheilberatung in Ihrem Gesundheitsamt.
Ergänzend stehen die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück zur Verfügung.
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
Was muss ich mitbringen?
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.
Rechtsgrundlage
§ 30 SGB IX (Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-)
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich an folgende Stellen wenden:
- Frühförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
- Sprachheilberatung Ihres Gesundheitsamtes
- Beratungsstelle im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück
Online-Dienst
Kontaktformular KiJuDi
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.
Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.
Ansprechpartner
Fachbereich Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bodamer
Frau von Hertell
Frau Ricklefs
erforderliche Unterlagen
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Strachheilkindergarten, Sprachstörung, Ohrenschaden, Hörstörung, Hörschaden, schwerhörig, gehörlos