Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen durch das Jugendamt bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/ der Jugendliche muss an den sie/ ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen durch das Jugendamt bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/ der Jugendliche muss an den sie/ ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Online-Dienst
Kontaktformular Allgemeiner Sozialer Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)
Sie finden die Fachkräfte für Jever, Schortens, Sande, Wangerland und Wangerooge im seitlichen abgerundeten Anbau des Kreisamtes in Jever, Lindenallee 1 (Eingang C) - Fax.-Nr. 04461/919-7700.
Sie finden die Fachkräfte für Bockhorn, Zetel und Varel im Dienstleistungszentrum in Varel, Karl-Nieraadstr. 1 - Fax.-Nr. 04451/953-555.
Sie finden die Fachkräfte für Jever, Schortens, Sande, Wangerland und Wangerooge im seitlichen abgerundeten Anbau des Kreisamtes in Jever, Lindenallee 1 (Eingang C) - Fax.-Nr. 04461/919-7700.
Sie finden die Fachkräfte für Bockhorn, Zetel und Varel im Dienstleistungszentrum in Varel, Karl-Nieraadstr. 1 - Fax.-Nr. 04451/953-555.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Herr Adden
Frau Agurew (Schortens)
Frau Albers (Bockhorn, Zetel)
Frau Biesterfeldt (Sande)
Herr Böhm (Varel)
Frau Boyken (Jever, Wangerooge)
Frau Feldmann (Varel)
Frau Frohn (Bezirkssozialarbeit Varel)
Herr Gildehaus (Varel)
Frau Groß (Schortens)
Frau Helmers (Wangerland)
Frau Treu (Bockhorn, Zetel)
Frau Müller (Varel)
Frau Paar-Winkel (Bockhorn, Zetel)
Frau Petersen (Bockhorn, Zetel)
Frau Schröter (Jever)
Frau Schürmann (Schortens)
Frau Veenhuis (Bockhorn, Zetel)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007
Stichwörter
Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige