Hilfe zur ErziehungOnline erledigen

    Hilfen zur Erziehung

    Beschreibung

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

    • Erziehungsberatung,
    • soziale Gruppenarbeit,
    • Erziehungsbeistand,
    • Betreuungshelfer,
    • sozialpädagogische Familienhilfe,
    • Erziehung in einer Tagesgruppe,
    • Vollzeitpflege,
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)

    Allgemeine Informationen

    Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien.

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen durch das Jugendamt bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/ der Jugendliche muss an den sie/ ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

    • Erziehungsberatung,
    • soziale Gruppenarbeit,
    • Erziehungsbeistand,
    • sozialpädagogische Familienhilfe,
    • Erziehung in einer Tagesgruppe,
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge,
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder

    intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.



    Online-Dienst

    Kontaktformular Allgemeiner Sozialer Dienst

    ID: L100040_485784891

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

    Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)

    Sie finden die Fachkräfte für Jever, Schortens, Sande, Wangerland und Wangerooge im seitlichen abgerundeten Anbau des Kreisamtes in Jever, Lindenallee 1 (Eingang C) - Fax.-Nr. 04461/919-7700.


    Sie finden die Fachkräfte für Bockhorn, Zetel und Varel im Dienstleistungszentrum in Varel, Karl-Nieraadstr. 1 - Fax.-Nr. 04451/953-555.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland - Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04461 919-7700

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Frau Renken Stellvertretung: Herr Ernst

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)

    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

    Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Allgemeiner Sozialer Dienst (auch Sorgerecht, Besuchskontakte)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erziehungshilfe, Jugendhilfe, Hilfen für junge Volljährige, Hilfen zur Erziehung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de