Hilfe zur ErziehungOnline erledigen

    Hilfen zur Erziehung

    Beschreibung

    Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

    Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

    • Erziehungsberatung,
    • soziale Gruppenarbeit,
    • Erziehungsbeistand,
    • Betreuungshelfer,
    • sozialpädagogische Familienhilfe,
    • Erziehung in einer Tagesgruppe,
    • Vollzeitpflege,
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Hinweise für Hannover: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Jugendhilfe

    Erziehung, Pflege und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Es können jedoch ergänzende bzw. unterstützende Hilfen durch den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover/Kommunaler Sozialdienst bei der Erziehung notwendig werden.

    Hilfe zur Erziehung

    Die Hilfe wird grundsätzlich den Eltern als InhaberInnen der elterlichen Sorge gewährt und orientiert sich an den Bedürfnissen und Bedarfen des Kindes oder der/des Jugendlichen bzw. der Familie. Kinder oder Jugendliche werden an den sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung beteiligt.

    Mögliche Hilfen sind:

    • Erziehungsberatung,
    • soziale Gruppenarbeit,
    • Erziehungsbeistand,
    • Betreuungshelfer,
    • sozialpädagogische Familienhilfe,
    • Erziehung in einer Tagesgruppe,
    • Vollzeitpflege,
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
    • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Darüber hinaus entscheidet der Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst über die Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche , über Hilfe für junge Volljährige sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100040_499015913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einrichtungen der Jugendhilfe (Übersichtskarte)

    ID: L100040_537960301

    Beschreibung

    Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Dienststellen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kinderbetreuungskosten-Rechner

    ID: L100040_537960328

    Beschreibung

    Diese Anwendung dient zur überschlägigen Kostenberechnung gem. der Entgeltregelung für die Betreuung in der Krippe und im Hort, sowie zur Kostenbeitragsberechnung gem. der Satzung für die Tagespflege in der aktuell gültigen Fassung ab dem 01.08.2020. Die Berechnung stellt nur eine erste grobe Einschätzung dar, und ersetzt keine individuelle Berechnung. Zu Einzelheiten verweisen wir auf die Entgeltregelung, die Satzung und die dazugehörigen Hinweisblätter.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 51.2 - Kommunaler Sozialdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenauer Str. 5-7

    30449 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-45683

    Telefon Festnetz: +49 511 168-43102

    E-Mail: 51.2ksd@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: +49 511 168-42786

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Jugendhilfe

    Es werden Unterlagen zu Ihrer Einkommenssituation oder Ihres Kindes/Ihrer Kinder benötigt, wenn eine teilstationäre und/ oder stationäre Maßnahme erforderlich wird. Wenden Sie sich bitte an den Kommunalen Sozialdienst.

    Formulare

    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hannover: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Jugendhilfe

    Anträge und Formulare für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige erhalten Sie beim Kommunalen Sozialdienst (siehe Adressblock).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

    Hinweise für Hannover: Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Jugendhilfe

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe erfolgt durch den Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst. Die erforderlichen Leistungen werden selbst oder durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird nach den §§ 90 ff. SGB VIII entschieden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

    Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erziehungshilfe, Jugendhilfe, Hilfen für junge Volljährige, Hilfen zur Erziehung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de