Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Leer (Ostfriesland) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online einen Termin!Hier geht es nun zur Online-Terminvergabe! [ ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 9782-500
E-Mail: buergerbuero@leer.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Pass, Urlaub, Ferien, verreisen, Reisepass