Reisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05101 1001-8333
Telefon Festnetz: 05101 1001-333
Telefon Festnetz: 05101 1001-0
E-Mail: bgb@pattensen.de
E-Mail: buergerbuero@pattensen.de
Kontaktperson
Herr Fuhse (Sachgebietsleiter)
Postanschrift
Rathausplatz 1
30982 Pattensen
Telefon Festnetz: 05101 1001-137
Fax: 05101 1001-8137
E-Mail: fuhse@pattensen.de
Frau Ayvacioglu
Frau Peckmann
Frau Radke
Frau Weiß
Postanschrift
Rathausplatz 1
30982 Pattensen
Fax: 05101 1001-8333
Telefon Festnetz: 05101 1001-333
E-Mail: buergerbuero@pattensen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Fundbüro, Meldeamt, Meldebehörde, Meldewesen, Pass, Passamt, Wahlamt, Wahlbüro
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Identifikation, anderer Pass, Ausweis, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Pass, Urlaub, Ferien, verreisen, Reisepass