Angebote der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Online-Dienst
Antrag auf Förderung vom Jugendarbeit
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Fax: 0491 926-1753
Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)
E-Mail: pkd@lkleer.de
E-Mail: vormundschaften@lkleer.de
E-Mail: jgh@lkleer.de
E-Mail: beistandschaften@lkleer.de
E-Mail: kijufoe@lkleer.de
E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de
E-Mail: wjh@lkleer.de
E-Mail: asd@lkleer.de
E-Mail: egh@lkleer.de
E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendhilfekosten, Jugendpflege, Jugendhilfe, Jugendausbildungsarbeit