Angebote der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
Kontakt für eine telefonische Schnellmeldung im Falle einer Kindeswohlgefährdung:
04461 / 919-0
Informationen zur Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie soll Kindern und Jugendlichen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. In Friesland wird die Jugendarbeit im Zusammenwirken der Jugendzentren der Städte und Gemeinden, Vereinen und Verbänden, den Jugendringen (Zusammenschluss von Aktiven auf Kommunal- und Kreisebene), Einrichtungen und Institutionen, der Kreisjugendpflege und vielen weiteren organisiert und umgesetzt.
Informationen zum erzieherischen Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein fester Bestandteil der Jugendarbeit. Ziel ist hierbei die Heranwachsenden über Risiken und Gefahren in ihrer Lebenswelt aufzuklären. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, schädliche Einflüsse selber zu erkennen, diese dann zu vermeiden und sich und andere vor negativen Folgen zu schützen. Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet also nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt.
Außerdem soll er auch die Eltern/Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§14 SGB VIII). Die Umsetzung erfolgt somit in erster Linie durch pädagogisches Wirken.
Dieser Leistungsbereich der Jugendarbeit wird in Friesland durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden, Schulen, der Jugendpflege und dem Jugendamt zielführend umgesetzt.
Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
Der Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes regelt im Wesentlichen, was als jugendbeeinträchtigend, als jugendgefährdend und als schwer jugendgefährdend anzusehen ist. Dadurch schützt er Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren, Beeinträchtigungen und vor eventuellen Schäden.
Gerichtet ist das Jugendschutzgesetz hauptsächlich an Erwachsene, z.B. in ihrer Funktion als Gewerbetreibende oder Diskothekeninhaber.
Das Jugendschutzgesetzt hält Antworten z.B. für folgende Fragen vor:
- Ab welchem Alter darf ich rauchen?
- Wie lange darf ich in Diskotheken oder auf einer (Tanz-)Veranstaltung sein?
- Ab welchem Alter darf ich Bier, Wein oder Schnaps kaufen?
Kontakt für eine telefonische Schnellmeldung im Falle einer Kindeswohlgefährdung:
04461 / 919-0
Informationen zur Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie soll Kindern und Jugendlichen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. In Friesland wird die Jugendarbeit im Zusammenwirken der Jugendzentren der Städte und Gemeinden, Vereinen und Verbänden, den Jugendringen (Zusammenschluss von Aktiven auf Kommunal- und Kreisebene), Einrichtungen und Institutionen, der Kreisjugendpflege und vielen weiteren organisiert und umgesetzt.
Informationen zum erzieherischen Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein fester Bestandteil der Jugendarbeit. Ziel ist hierbei die Heranwachsenden über Risiken und Gefahren in ihrer Lebenswelt aufzuklären. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, schädliche Einflüsse selber zu erkennen, diese dann zu vermeiden und sich und andere vor negativen Folgen zu schützen. Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet also nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt.
Außerdem soll er auch die Eltern/Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§14 SGB VIII). Die Umsetzung erfolgt somit in erster Linie durch pädagogisches Wirken.
Dieser Leistungsbereich der Jugendarbeit wird in Friesland durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden, Schulen, der Jugendpflege und dem Jugendamt zielführend umgesetzt.
Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz
Der Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes regelt im Wesentlichen, was als jugendbeeinträchtigend, als jugendgefährdend und als schwer jugendgefährdend anzusehen ist. Dadurch schützt er Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren, Beeinträchtigungen und vor eventuellen Schäden.
Gerichtet ist das Jugendschutzgesetz hauptsächlich an Erwachsene, z.B. in ihrer Funktion als Gewerbetreibende oder Diskothekeninhaber.
Das Jugendschutzgesetzt hält Antworten z.B. für folgende Fragen vor:
- Ab welchem Alter darf ich rauchen?
- Wie lange darf ich in Diskotheken oder auf einer (Tanz-)Veranstaltung sein?
- Ab welchem Alter darf ich Bier, Wein oder Schnaps kaufen?
Online-Dienste
Abrechnung der Förderung der Jugendarbeit
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag für die Förderung von Angeboten der Jugendarbeit
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Übersicht der örtlichen Jugendämter in den Städten und Landkreisen
- Übersicht der Kreis und Stadtjugendringe
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und GleichstellungInformationen und Links zum Thema Jugendarbeit
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
Frau Herzog (Kreisjugendpflegerin)
Tel.: 04461/ 919- 1222
Email: a.herzog@friesland.de
Aufgaben:
- Teilnahme an öffentlichen und politischen Gremien
- Ansprechpartner für Jugendpfleger/-innen
- Organisation der Fortbildungsangebote für die Jugendpfleger/-innen
- Ansprechpartner für Kreis-, Gemeinde- und Stadtjugendringe
- Beratung des Kreisjugendparlaments
- Gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Grundlehrgänge und Fortbildungen für Jugendleiter/-innen
- Beantragung Jugendleiter-Card (Juleica)
- Zuschussgewährung im Rahmen der Jugendförderung für die Städte/Gemeinden
Frau Herzog (Kreisjugendpflegerin)
Tel.: 04461/ 919- 1222
Email: a.herzog@friesland.de
Aufgaben:
- Teilnahme an öffentlichen und politischen Gremien
- Ansprechpartner für Jugendpfleger/-innen
- Organisation der Fortbildungsangebote für die Jugendpfleger/-innen
- Ansprechpartner für Kreis-, Gemeinde- und Stadtjugendringe
- Beratung des Kreisjugendparlaments
- Gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Grundlehrgänge und Fortbildungen für Jugendleiter/-innen
- Beantragung Jugendleiter-Card (Juleica)
- Zuschussgewährung im Rahmen der Jugendförderung für die Städte/Gemeinden
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Frau Herzog
Frau Petersen
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
Über die eventuell notwendigen Unterlagen informiert Sie der zuständige Ansprechpartner.
Über die eventuell notwendigen Unterlagen informiert Sie der zuständige Ansprechpartner.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG)
- Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (JugFöG ND)
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
- Achtes Sozialgesetzbuch -> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
- Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts -> https://www.gesetze-im-internet.de/kjhg/
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) -> https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) -> https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/67db705b-234e-301a-ba79-1ad02e233e1f
- Achtes Sozialgesetzbuch -> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
- Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts -> https://www.gesetze-im-internet.de/kjhg/
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) -> https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) -> https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/67db705b-234e-301a-ba79-1ad02e233e1f
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
Hier geht´s direkt zu den Jugendzentren:
- Jugendhaus Jever
- Jugendräume Wangerland
- Pferdestall- Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien
- Steps- Jugendtreff Zetel
- Jugendzentrum Sande
- Jugendzentrum Bockhorn
- Jugendzentrum Weberei Varel
- Jugendtreff Wangerooge
Frau Sabine Eims 04469/99- 144
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Hier geht´s direkt zu den Jugendzentren:
- Jugendhaus Jever
- Jugendräume Wangerland
- Pferdestall- Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien
- Steps- Jugendtreff Zetel
- Jugendzentrum Sande
- Jugendzentrum Bockhorn
- Jugendzentrum Weberei Varel
- Jugendtreff Wangerooge
Frau Sabine Eims 04469/99- 144
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013
Stichwörter
Jugendausbildungsarbeit, Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, Jugendpflege