Angebote der Jugendarbeit Unterbreitung

    Angebote der Jugendarbeit

    Beschreibung

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.

    Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

    • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    • bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
    • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
    • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes

    Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit

    Allgemeine Informationen

    Kontakt für eine telefonische Schnellmeldung im Falle einer Kindeswohlgefährdung:

    04461 / 919-0

    Informationen zur Jugendarbeit

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie soll Kindern und Jugendlichen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. In Friesland wird die Jugendarbeit im Zusammenwirken der Jugendzentren der Städte und Gemeinden, Vereinen und Verbänden, den Jugendringen (Zusammenschluss von Aktiven auf Kommunal- und Kreisebene), Einrichtungen und Institutionen, der Kreisjugendpflege und vielen weiteren organisiert und umgesetzt.

    Informationen zum erzieherischen Jugendschutz

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein fester Bestandteil der Jugendarbeit. Ziel ist hierbei die Heranwachsenden über Risiken und Gefahren in ihrer Lebenswelt aufzuklären. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, schädliche Einflüsse selber zu erkennen, diese dann zu vermeiden und sich und andere vor negativen Folgen zu schützen. Diese Form des Kinder- und Jugendschutzes findet also nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt.

    Außerdem soll er auch die Eltern/Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§14 SGB VIII). Die Umsetzung erfolgt somit in erster Linie durch pädagogisches Wirken.

    Dieser Leistungsbereich der Jugendarbeit wird in Friesland durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden, Schulen, der Jugendpflege und dem Jugendamt zielführend umgesetzt.

    Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz

    Der Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes regelt im Wesentlichen, was als jugendbeeinträchtigend, als jugendgefährdend und als schwer jugendgefährdend anzusehen ist. Dadurch schützt er Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren, Beeinträchtigungen und vor eventuellen Schäden.

    Gerichtet ist das Jugendschutzgesetz hauptsächlich an Erwachsene, z.B. in ihrer Funktion als Gewerbetreibende oder Diskothekeninhaber.

    Das Jugendschutzgesetzt hält Antworten z.B. für folgende Fragen vor:

    • Ab welchem Alter darf ich rauchen?
    • Wie lange darf ich in Diskotheken oder auf einer (Tanz-)Veranstaltung sein?
    • Ab welchem Alter darf ich Bier, Wein oder Schnaps kaufen?


    Online-Dienste

    Abrechnung der Förderung der Jugendarbeit

    ID: L100040_484880028

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag für die Förderung von Angeboten der Jugendarbeit

    ID: L100040_484880029

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

    Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit

    Frau Herzog (Kreisjugendpflegerin)

    Tel.: 04461/ 919- 1222

    Email: a.herzog@friesland.de

    Aufgaben:

    • Teilnahme an öffentlichen und politischen Gremien
    • Ansprechpartner für Jugendpfleger/-innen
    • Organisation der Fortbildungsangebote für die Jugendpfleger/-innen
    • Ansprechpartner für Kreis-, Gemeinde- und Stadtjugendringe
    • Beratung des Kreisjugendparlaments
    • Gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    • Grundlehrgänge und Fortbildungen für Jugendleiter/-innen
    • Beantragung Jugendleiter-Card (Juleica)
    • Zuschussgewährung im Rahmen der Jugendförderung für die Städte/Gemeinden

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04461 919-7700

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Frau Renken Stellvertretung: Herr Ernst

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

    Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit

    Über die eventuell notwendigen Unterlagen informiert Sie der zuständige Ansprechpartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Jugendpflege / Jugendarbeit

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

    Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
    Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 10.06.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendausbildungsarbeit, Jugendhilfe, Jugendpflege, Jugendhilfekosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de