Jugendberatung
Beschreibung
Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.
Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@wesermarsch.de
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007