Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
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Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
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Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Zuständigkeit für
Brake (Unterweser)
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Angebote der Jugendarbeit
- Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
- Beistandschaft
- Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
- Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Familien- und Kinderservice
- Frühe Hilfen Angebot
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendberatung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Pflegschaft Einrichtung
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft Einrichtung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
Kreis Wesermarsch (Niedersachsen)
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Angebote der Jugendarbeit
- Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
- Beistandschaft
- Beratung, Unterstützung und Beistandschaft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
- Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Familien- und Kinderservice
- Frühe Hilfen Angebot
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendberatung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Pflegschaft Einrichtung
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft Einrichtung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre