Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Bohmte: Führerschein
Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.
Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.
Mehr Informationen finden Sie unter
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
Für die Bearbeitung der Führerscheine im Allgemeinen ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Die Erstanträge für Bürger aus der Gemeinde Bohmte sind jedoch vor Ort in der hiesigen Kfz-Zulassung einzureichen.
Die Umstellung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist für Bürger aus der Gemeinde Bohmte hier zu erledigen.
Mehr Informationen finden Sie unter
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
Online-Dienste
Führerschein: Ausstellung - neu wegen Namensänderung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Osnabrück: Neuausstellung Führerschein wg. Namensänderung
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins_August 2019
Einheitsgemeinde Bohmte - Bürgerbüro
Beschreibung
Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Hinweise für Osnabrück: Neuausstellung Führerschein wg. Namensänderung
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat