Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Stadthagen: Namensänderungen
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05721 703-1155
Kontaktperson
Frau Götsch
Frau Nahrhold
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.8 EUR bis 29.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Neuer Name im Führerschein, Führerschein beantragen, Namensänderung, Karteikartenabschrift, Heirat