Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
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Weitere Informationen
Stadt Hannover - 32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-33301
Stadt Hannover - 32.11.2 - Bürgeramt Döhren
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49147
Stadt Hannover - 32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
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Fax: +49 511 168-47599
Stadt Hannover - 32.11.4 - Bürgeramt Linden
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Fax: +49 511 168-43973
Stadt Hannover - 32.11.5 - Bürgeramt Aegi
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Stadt Hannover - 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
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Fax: +49 511 168-48202
Weitere Informationen
Stadt Hannover - 32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
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Fax: +49 511 168-49582
Stadt Hannover - 32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
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Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Fax: +49 511 168-48116
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Stadt Hannover - 32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-32787
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bisheriger Führerschein
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
-
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
- bisheriger Führerschein im Original
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
bei Streichung der Auflage Sehhilfe:
- zusätzlich Sehtestbescheinigung (Optiker) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Ärztliche Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3 oder wenn ein Sehtest nicht bestanden wurde.
bei Streichung der Auflage Automatik:
- zusätzlich den Namen der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
Der Antrag auf Ausstellung eines geänderten Führerscheins für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und T kann in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover oder in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich beantragt werden. Für alle anderen Klassen ist der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Sofern Ausweisdokumente und der Führerschein geändert werden sollen, buchen Sie bitte im Bürgeramt jeweils einen Termin für die Änderung des Ausweisdokuments und einen Termin für die Änderung des Führerscheins.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen - siehe Links unten.
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt.
Fristen
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen.
Kosten
Gebühr ab 13.80 EUR bis 29.00 EUR
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
Gebühr: 38,39 Euro
zusätzlich
- für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
Die Gebühr wird bei der persönlichen Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Fahrerlaubnis - Änderungen im Führerschein
- Infoseite zur Terminreservierung in den Bürgerämtern
- Fahrerlaubnis - Karteikartenabschrift
- Infos zur Terminvergabe bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Antrag auf Ausstellung/Ersatz/Umstellung eines Führerscheins Schlüsselzahlen 95, 96, 196, 197
- Online-Terminvergabe bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Online-Terminvereinbarung in den Bürgerämtern
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 06.09.2011
Stichwörter
Führerschein beantragen, Neuer Name im Führerschein, Karteikartenabschrift, Heirat, Namensänderung