Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Wittmund: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.

    Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:

    Länge: 2,00 m - Durchmesser/Kantenlänge: 0,80 m - Gewicht: 50 kg - Höchstmenge pro Anmeldung: 5 cbm

    Zum Sperrmüll gehören z. B.: Sperrmüll

    Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten usw.

    Altmetall

    Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder, Metallwannen usw.
    Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)

    Elektrogeräte

    Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.

    Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
    • Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
    • Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
    • Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
    • Bäume und Teile von Bäumen
    • Wertstoffe - Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
    • Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
    • Problemabfälle
      • Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlungund beim Sonderabfall- zwischenlager der Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden
      • Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
    • Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
    • Abfälle in Kisten und Säcken
    • Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
    Tipp

    Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Möbel können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereit!

    Online-Dienst

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    ID: L100040_531715634

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittmund - Fachdienst Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 9

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 86-01

    Fax: 04462 86-1266

    E-Mail: Abfallwirtschaft@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Wittmund: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wittmund: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Normale Abholung: 25,00 €

    • bis 5 m³
    • Abfuhr ca. 3-4 Wochen nach Zahlungseingang

    Expressabholung: 145,00 €

    • bis 5 m³
    • Abfuhr innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang

    Die Gebühr kann per Online-Zahlung (Kreditkarte, Paypal, Paydirekt, Giropay) beglichen werden.

    Kunden, die über keinen Internetzugang verfügen oder kein Onlinebanking bzw. keinen Online-Zahldienst nutzen, können natürlich weiterhin die Beauftragung einer Sperrmüllabfuhr durch den Kauf und die Absendung einer Sperrmüllkarte erledigen. Sperrmüllkarten sind bei den im gedruckten Abfuhrkalender genannten Vertriebsstellen erhältlich (Ausnahme: Autohaus Ippen in Willmsfeld). Die Vertriebsstellen finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Wittmund (landkreis-wittmund.de) unter dem Pfad:

    Leben & Wohnen / Abfall / Abfallberatung / Sperrmüll, und dort unter dem Punkt "Sperrmüllkarte".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de