Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Hinweise für Osnabrück: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt durch Abholung auf Anforderung.
Zum Sperrmüll zählen Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe (max. 2m), des Gewichtes (max. 75 kg) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Möbelschrank, Regal, Bettgestell, Matratze, Sofa, Sessel, Tisch, Teppich, Küchenarbeitsplatte und Fahrrad.
Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen zum Beispiel Bau- und Renovierungsabfall, Abfall aus Umbau- und Ausbauarbeiten, Fenster, Fußleisten, Teppichboden, Deckenvertäfelung, Tür, Türzarge, Laminat, Paneele, Regentonne, Zaun, Markise und Autoteile. Auch Haushaltsgroßgeräte und weiterer Elektronikschrott (Waschmaschinen, E-Herde, Kühlgeräte, Kohleherde, Geschirrspüler, Wäschetrockner etc.) sind gesondert bereitzustellen und werden auch getrennt vom übrigen Sperrmüll abgeholt.
Kostenlose Abholtermine für Sperrmüll und / oder Elektroaltgeräte erhalten Sie über das AWIGO-Service Center.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 17:00 Uhr Hinweis: Das Service Center ist Mo. - Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr und Sa. von 08:30 - 13:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05401 3655-55(ServiceCenter)
E-Mail: info@awigo.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin