Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll

    Allgemeine Informationen

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Oldenburg auf Abruf. Je Wohn- / Erwerbseinheit, für die eine Grundgebühr erhoben wird, kann einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllentsorgung erfolgen.

    Eine Sperrmüllkarte zur kostenlosen Abholung sowie weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr finden Sie am Ende des Abfallwirtschaftskalenders, der jedem Haushalt jedes Jahr zugeschickt wird.



    Online-Dienst

    Sperrmüll-Abfuhr online

    ID: L100040_460186925

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: 04431 85-200

    Telefon Festnetz: 04431 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll

    Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg

    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll

    Eine Abholung von Sperrmüll bis zu 3 m³ pro Jahr ist frei. Jede weitere Sperrmüllabfuhr ist kostenpflichtig, die Gebühr beträgt 38,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll

    Die Sperrmüllkarten für kostenpflichtige Abholungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Wildeshausen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English