Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Oldenburg auf Abruf. Je Wohn- / Erwerbseinheit, für die eine Grundgebühr erhoben wird, kann einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllentsorgung erfolgen.
Eine Sperrmüllkarte zur kostenlosen Abholung sowie weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr finden Sie am Ende des Abfallwirtschaftskalenders, der jedem Haushalt jedes Jahr zugeschickt wird.
Online-Dienst
Sperrmüll-Abfuhr online
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Fax: 04431 85-200
Telefon Festnetz: 04431 85-0
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll
Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll
Eine Abholung von Sperrmüll bis zu 3 m³ pro Jahr ist frei. Jede weitere Sperrmüllabfuhr ist kostenpflichtig, die Gebühr beträgt 38,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll
Die Sperrmüllkarten für kostenpflichtige Abholungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Wildeshausen.
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Abfall: Sperrmüll
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin