Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Allgemeine Informationen

    Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände gerechnet, die aus dem privaten Haushalt stammen und auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter oder den Restabfallsack passen.
    Man könnte auch sagen - alle sperrigen Wohnungsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnimmt.

    Eine Sonderform ist die Ast- und Strauchwerkabholung - jeweils im Frühjahr und Herbst werden auch gebündelte, sperrige Äste auf Anforderung abgeholt .

    Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt im Regelfall durch Abholung auf Anforderung. Eine Selbstanlieferung ist möglich.

    Was gehört zum Sperrmüll

    Definition, Beispiele und → mehr

    NEU - Sperrmüll - Serviceleistungen gegen Kostenerstattung

    Sie wollen eine schnellere und bequemere Abfuhr?
    Kein Problem! Nutzen Sie die drei zusätzlichen Serviceangebote der Nehlsen AWG.
    Diese Extraleistungen sind kostenpflichtig und werden direkt durch das Unternehmen angeboten und abgerechnet. Die eigentliche Abholung ist dabei weiterhin kostenfrei. Es gelten auch hier die weiteren Bereitstellungsbedingungen "Was ist zu beachten?".

    1. EXPRESS-ABFUHR
    Abholung erfolgt am nächsten Werktag, wenn die Anmeldung bis 12:00 Uhr eingegangen ist, ansonsten am übernächsten Werktag.
    Kosten: 70,46 € inkl. 19 % MwSt. pro Expresstermin

    2. WUNSCHTERMIN-ABFUHR
    Abholung erfolgt innerhalb von 4 bis 10 Werktagen nach Eingang der Anmeldung oder zum Wunschtermin innerhalb dieses Zeitraums.
    Kosten: 35,22 € inkl. 19 % MwSt. pro Wunschtermin

    3. DEMONTAGE/VORHOLSERVICE
    Der Service beinhaltet die Zerlegung bzw. Demontage Ihrer Möbel zur Entsorgung und/oder den Transport Ihres Sperrguts aus bspw. dem Keller, vom Dachboden oder bei Hinterliegergrundstücken zur Abholstelle.
    Kosten: 140,92 €/Stunde inkl. 19 % MwSt.
    Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 15 Minuten je Mitarbeiter.
    Hinweis: Zur Planung des weiteren Aufwands (Umfang an Möbeln, Gebäudelage etc.) werden Sie nach der Anmeldung zurückgerufen.

    Sie benötigen eine Serviceleistung?
    Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite (Punkt Expressabfuhr markieren) oder telefonisch unter der Servicenummer der Nehlsen AWG 04461/9987-410.

    Selbstverständlich können Sie auch die Servicepakete kombinieren. Bei einer Kombination aus Express und Demontage/Vorholservice muss ein zusätzlicher Werktag eingeplant werden.
    Die Bezahlung der Zusatzleistungen erfolgt auf Rechnung durch Nehlsen AWG. Bei Fragen zu den Serviceangeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Nehlsen AWG.

    Die Demontage und der Vorholservice kann natürlich auch durch andere Dienstleister durchgeführt werden. Wie bereits genannt ist aber die gewerbliche Anlieferung durch einen Dienstleister kostenpflichtig.

    Was ist zu beachten

    Im Regelfall bekommen Sie 2,5 bis 3,5 Wochen nach Absendung der Anmeldung einen Termin per Post.
    Die Abfälle für die Sperrmüllabfuhr sind dann frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin an die Straße zu stellen. Im Regelfall dort, wo Sie Ihre Abfallbehälter zur Abfuhr bereitstellen (gilt nicht für 1.100 Liter MGB).

    • Sperrmüll ist soweit möglich getrennt nach Materialien (Elektroaltgeräten, Metall, Altholz, sonstiger Sperrmüll.) bereitzustellen.

    • Sperrmüll ist so zu stapeln, zu bündeln oder in sonstiger Weise zu ordnen, dass die Strasse nicht verschmutzt wird und zügiges Verladen durch zwei Personen von Hand möglich ist.

    • Die Einzelstücke dürfen aus Arbeitsschutzgründen und Fahrzeugbegrenzungen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben.

    • Haushaltsauflösungen und Mengen über 5m³ (2m³ bei Anlieferung) zählen nicht zum haushaltsüblichen Sperrmüllumfang.

    • Was gehört zum Sperrmüll / Abfall ABC

    Nach der Sperrmüllabfuhr sind Abfallreste und ggf. unzulässigerweise bereitgestellte Gegenstände vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.

    ! Tipp !

    Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen, Flohmarkt oder als Spende findet sich ggf. ein neuer Besitzer!

    Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische usw. können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden
    (Sozialer Möbeldienst) 04461 / 81580

    Sperrige Äste und Sträucher

    Informationen zur Ast- und Strauchwerksammlung



    Allgemeine Informationen

    Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände gerechnet, die aus dem privaten Haushalt stammen und auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter oder den Restabfallsack passen.
    Man könnte auch sagen - alle sperrigen Wohnungsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnimmt.

    Eine Sonderform ist die Ast- und Strauchwerkabholung - jeweils im Frühjahr und Herbst werden auch gebündelte, sperrige Äste auf Anforderung abgeholt .

    Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt im Regelfall durch Abholung auf Anforderung. Eine Selbstanlieferung ist möglich.

    Was gehört zum Sperrmüll

    Definition, Beispiele und mehr

    NEU - Sperrmüll - Serviceleistungen gegen Kostenerstattung

    Sie wollen eine schnellere und bequemere Abfuhr?
    Kein Problem! Nutzen Sie die drei zusätzlichen Serviceangebote der Nehlsen AWG.
    Diese Extraleistungen sind kostenpflichtig und werden direkt durch das Unternehmen angeboten und abgerechnet. Die eigentliche Abholung ist dabei weiterhin kostenfrei. Es gelten auch hier die weiteren Bereitstellungsbedingungen "Was ist zu beachten?".

    1. EXPRESS-ABFUHR
    Abholung erfolgt am nächsten Werktag, wenn die Anmeldung bis 12:00 Uhr eingegangen ist, ansonsten am übernächsten Werktag.
    Kosten: 70,46 € inkl. 19 % MwSt. pro Expresstermin

    2. WUNSCHTERMIN-ABFUHR
    Abholung erfolgt innerhalb von 4 bis 10 Werktagen nach Eingang der Anmeldung oder zum Wunschtermin innerhalb dieses Zeitraums.
    Kosten: 35,22 € inkl. 19 % MwSt. pro Wunschtermin

    3. DEMONTAGE/VORHOLSERVICE
    Der Service beinhaltet die Zerlegung bzw. Demontage Ihrer Möbel zur Entsorgung und/oder den Transport Ihres Sperrguts aus bspw. dem Keller, vom Dachboden oder bei Hinterliegergrundstücken zur Abholstelle.
    Kosten: 140,92 €/Stunde inkl. 19 % MwSt.
    Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 15 Minuten je Mitarbeiter.
    Hinweis: Zur Planung des weiteren Aufwands (Umfang an Möbeln, Gebäudelage etc.) werden Sie nach der Anmeldung zurückgerufen.

    Sie benötigen eine Serviceleistung?
    Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite (Punkt Expressabfuhr markieren) oder telefonisch unter der Servicenummer der Nehlsen AWG 04461/9987-410.

    Selbstverständlich können Sie auch die Servicepakete kombinieren. Bei einer Kombination aus Express und Demontage/Vorholservice muss ein zusätzlicher Werktag eingeplant werden.
    Die Bezahlung der Zusatzleistungen erfolgt auf Rechnung durch Nehlsen AWG. Bei Fragen zu den Serviceangeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Nehlsen AWG.

    Die Demontage und der Vorholservice kann natürlich auch durch andere Dienstleister durchgeführt werden. Wie bereits genannt ist aber die gewerbliche Anlieferung durch einen Dienstleister kostenpflichtig.

    Was ist zu beachten

    Im Regelfall bekommen Sie 2,5 bis 3,5 Wochen nach Absendung der Anmeldung einen Termin per Post.
    Die Abfälle für die Sperrmüllabfuhr sind dann frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin an die Straße zu stellen. Im Regelfall dort, wo Sie Ihre Abfallbehälter zur Abfuhr bereitstellen (gilt nicht für 1.100 Liter MGB).

    • Sperrmüll ist soweit möglich getrennt nach Materialien (Elektroaltgeräten, Metall, Altholz, sonstiger Sperrmüll.) bereitzustellen.

    • Sperrmüll ist so zu stapeln, zu bündeln oder in sonstiger Weise zu ordnen, dass die Strasse nicht verschmutzt wird und zügiges Verladen durch zwei Personen von Hand möglich ist.

    • Die Einzelstücke dürfen aus Arbeitsschutzgründen und Fahrzeugbegrenzungen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben.

    • Haushaltsauflösungen und Mengen über 5m³ (2m³ bei Anlieferung) zählen nicht zum haushaltsüblichen Sperrmüllumfang.

    • Was gehört zum Sperrmüll / Abfall ABC

    Nach der Sperrmüllabfuhr sind Abfallreste und ggf. unzulässigerweise bereitgestellte Gegenstände vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.

    ! Tipp !

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    (Sozialer Möbeldienst) 04461 / 81580

    Sperrige Äste und Sträucher

    Informationen zur Ast- und Strauchwerksammlung



    Online-Dienste

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

    ID: L100040_482814557

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Sperrmüll und Strauchwerk auf Anforderung - Onlineformular

    ID: L100040_479970675

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Informationen erteilt die Abfallberatung des Landkreises Friesland unter der Servicenummer 04461 / 919 - 86 86

    Sperrmüllanmeldung einfach per Karte, Online-Formular oder Telefon

    Alternativ zur Anmeldung per eMail gibt es:

    Ohne Angabe einer E-Mailadresse erfolgt die Rückantwort schriftlich per Post nach ca. 2,5 - 3,5 Wochen.

    Informationen erteilt die Abfallberatung des Landkreises Friesland unter der Servicenummer 04461 / 919 - 86 86

    Sperrmüllanmeldung einfach per Karte, Online-Formular oder Telefon

    Alternativ zur Anmeldung per eMail gibt es:

    Ohne Angabe einer E-Mailadresse erfolgt die Rückantwort schriftlich per Post nach ca. 2,5 - 3,5 Wochen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Zur Anmeldung die Sperrmüllkarte,  Online-Anmeldung oder telefonisch bei der Nehlsen AWG 04461 / 99 87 - 410.

    Die Karte gibt es im Kreisgebäude und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden

    Bei Selbstanlieferung mit ortsfremden Kennzeichen muss die Abfallherkunft nachgewiesen werden z.B. gültigen Personalausweis, Gebührenbescheid, Mietvertrag oder vergleichbar.

    Zur Anmeldung die Sperrmüllkarte, Online-Anmeldung oder telefonisch bei der Nehlsen AWG 04461 / 99 87 - 410.

    Die Karte gibt es im Kreisgebäude und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden

    Bei Selbstanlieferung mit ortsfremden Kennzeichen muss die Abfallherkunft nachgewiesen werden z.B. gültigen Personalausweis, Gebührenbescheid, Mietvertrag oder vergleichbar.

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die kostenlose Sperrmüllabfuhr und Anlieferung gilt nur für Abfälle privater Haushalte aus dem Kreisgebiet Friesland .

    Sperrige Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Behörden), freiberuflich Tätigen (Landwirtschaft, Praxen) sowie Vereine, Verbände und sonstige gewerbliche Unternehmen dürfen nicht an der kostenfreien Sperrmüllabfuhr teilnehmen. Hier gilt die Gewerbeabfallverordnung mit dem Trenngebot und der Verwertung der Stoffe außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung.

    Die kostenlose Sperrmüllabfuhr und Anlieferung gilt nur für Abfälle privater Haushalte aus dem Kreisgebiet Friesland .

    Sperrige Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Behörden), freiberuflich Tätigen (Landwirtschaft, Praxen) sowie Vereine, Verbände und sonstige gewerbliche Unternehmen dürfen nicht an der kostenfreien Sperrmüllabfuhr teilnehmen. Hier gilt die Gewerbeabfallverordnung mit dem Trenngebot und der Verwertung der Stoffe außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
    • Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Friesland
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
    • Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Friesland

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Abholung innerhalb von max. vier Wochen. Der Termin wird schriftlich mitgeteilt.

    Sperrmüll am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitstellen, maximal einen Abend vor dem Abfuhrtag.

    Abholung innerhalb von max. vier Wochen. Der Termin wird schriftlich mitgeteilt.

    Sperrmüll am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitstellen, maximal einen Abend vor dem Abfuhrtag.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Ca. 2,5 bis 3,5 Wochen bei der Standardabfuhr

    Ca. 2,5 bis 3,5 Wochen bei der Standardabfuhr

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Keine:

    Darüber hinausgehende Mengen können nur im AWZ angenommen werden und werden gem. Aushang berechnet.

    Restabfälle und Bauabfälle gehören NICHT zum Sperrmüll

    Keine:

    Darüber hinausgehende Mengen können nur im AWZ angenommen werden und werden gem. Aushang berechnet.

    Restabfälle und Bauabfälle gehören NICHT zum Sperrmüll

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    TIPP 

    Repaircafes: Reparieren statt wegwerfen!

    Informationen über die Abfallberatung

    Verschenken, Spenden oder Tauschen statt Wegwerfen !  

    Der Landkreis Friesland verwendet auf dieser Seite unter Umständen externe Links. Auf Inhalte, die Sie dort vorfinden, hat der Landkreis Friesland keinen Einfluss. Weitere Hinweise zu externen Links finden Sie im Impressum.

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)