Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Allgemeine Informationen

    Die Abholung von Sperrabfall im Landkreis Diepholz erfolgt auf schriftliche Anforderung. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.



    Allgemeine Informationen

    Die Abholung von Sperrabfall im Landkreis Diepholz erfolgt auf schriftliche Anforderung. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.



    Online-Dienst

    Sperrmüll - Abholung

    ID: L100040_497911336

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    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe.

    Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) mit Sitz in Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt. Informationen zur Sperrabfall-Abholung erhalten Sie unter Telefon Nr. 04241 / 801 147.

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe.

    Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) mit Sitz in Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt. Informationen zur Sperrabfall-Abholung erhalten Sie unter Telefon Nr. 04241 / 801 147.

    Ansprechpartner

    Für Syke wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Bestellen Sie die Abholung von Sperrabfall online über die Homepage der AWG (www.awg-bassum.de)  bzw. über den unten aufgeführten Link, die AWG-App oder direkt hier.

    Bestellen Sie die Abholung von Sperrabfall online über die Homepage der AWG (www.awg-bassum.de) bzw. über den unten aufgeführten Link, die AWG-App oder direkt hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sie erhalten in der Regel innerhalb einer Woche schriftlich einen Termin. Die Wartezeit ab Eingang Ihrer Bestellung beträgt etwa zwei Wochen.

    Sie erhalten in der Regel innerhalb einer Woche schriftlich einen Termin. Die Wartezeit ab Eingang Ihrer Bestellung beträgt etwa zwei Wochen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Abholung von Sperrabfall ist für private Haushalte im Landkreis Diepholz zweimal pro Jahr kostenlos. Pro Abholung werden bis zu 5 cbm mitgenommen.

    Die Abholung von Sperrabfall ist für private Haushalte im Landkreis Diepholz zweimal pro Jahr kostenlos. Pro Abholung werden bis zu 5 cbm mitgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)