Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Göttingen: Sperrmüll - Abfallwirtschaft Osterode am Harz

    Altkreis Osterode am Harz:

    Die Abholung des Sperrmülls können Sie mit diesem Onlineformular beantragen

    Die Abfallberatung der Abfallwirtschaft Osterode am Harz hilft bei allen Fragen rund um die Sperrmüllabholung im Bereich des Altkreises Osterode am Harz weiter.

    Altkreis Göttingen

    Die Abholung des Sperrmülls können Sie mit diesem Onlineformular beantragen.

    Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden spätestens vier Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird Ihnen per Mail mitgeteilt.

    Stellen Sie Ihre Gegenstände frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vorher, spätestens jedoch bis 07:00 Uhr am Abholtag am Straßenrand bereit. Da Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektronikschrott mit unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden, stellen Sie diese Abfälle bitte getrennt voneinander bereit. Die Abholmenge ist auf 4 m³ begrenzt.

    Achtung: Nicht mitgenommen werden Aus- und Umbauabfälle, Autoteile, Kleinteile in Säcken und Kisten sowie Schadstoffe.

    Abfall, der nicht zu den sperrigen Abfällen gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Hier helfen wir Ihnen gern mit den richtigen Entsorgungswegen unter 0551 525-2473 und 0551 525 2474.

    Informationen zu den gebührenpflichtigen Sonderleistungen wie Eilabholung, Abholung Plus oder Wunschtermin finden Sie hier.

    Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Sperrmüllabfuhr an die beauftragten Abfuhrunternehmen übermittelt und automatisiert verarbeitet, um die Abfuhr zu ermöglichen.

    Weitere Datenschutzhinweise der Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen finden Sie hier.

    Altkreis Osterode am Harz:

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    Altkreis Göttingen

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    Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden spätestens vier Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird Ihnen per Mail mitgeteilt.

    Stellen Sie Ihre Gegenstände frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vorher, spätestens jedoch bis 07:00 Uhr am Abholtag am Straßenrand bereit. Da Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektronikschrott mit unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden, stellen Sie diese Abfälle bitte getrennt voneinander bereit. Die Abholmenge ist auf 4 m³ begrenzt.

    Achtung: Nicht mitgenommen werden Aus- und Umbauabfälle, Autoteile, Kleinteile in Säcken und Kisten sowie Schadstoffe.

    Abfall, der nicht zu den sperrigen Abfällen gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Hier helfen wir Ihnen gern mit den richtigen Entsorgungswegen unter 0551 525-2473 und 0551 525 2474.

    Informationen zu den gebührenpflichtigen Sonderleistungen wie Eilabholung, Abholung Plus oder Wunschtermin finden Sie hier.

    Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Sperrmüllabfuhr an die beauftragten Abfuhrunternehmen übermittelt und automatisiert verarbeitet, um die Abfuhr zu ermöglichen.

    Weitere Datenschutzhinweise der Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Sperrmüll: Entsorgung durch Abholung

    ID: L100040_473377331

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Göttingen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Für Göttingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Sperrmüll - Abfallwirtschaft Osterode am Harz

    Die Abholung ist gebührenfrei, Sonderleistungen wie Eilabholung, Holen aus der Wohnung sowie ein Wunschtermin sind gebührenpflichtig

    Die Abholung ist gebührenfrei, Sonderleistungen wie Eilabholung, Holen aus der Wohnung sowie ein Wunschtermin sind gebührenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)