Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden alle Sperrabfälle aus dem privaten Haushalt ohne Zusatzgebühren abgeholt.
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden alle Sperrabfälle aus dem privaten Haushalt ohne Zusatzgebühren abgeholt.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Helmstedt.
Soweit Unklarheiten über die Zuordnung zum Sperrmüll bestehen, ist eine vorherige Klärung unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail unter abfallberatung@landkreis-helmstedt.de möglich. Weitere Informationen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Helmstedt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Helmstedt.
Soweit Unklarheiten über die Zuordnung zum Sperrmüll bestehen, ist eine vorherige Klärung unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail unter abfallberatung@landkreis-helmstedt.de möglich. Weitere Informationen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Helmstedt.
Ansprechpartner
16.1 - Untere Abfallbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2517
Fax: +49 5351 121-2607
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung der Sperrmüllabfuhr das Online-Formular oder die Sperrmüll-Doppelkarte, die Sie bei allen kreisangehörigen Gemeinden und in den Kreishäusern Südertor 6 und Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt erhalten.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung der Sperrmüllabfuhr das Online-Formular oder die Sperrmüll-Doppelkarte, die Sie bei allen kreisangehörigen Gemeinden und in den Kreishäusern Südertor 6 und Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt erhalten.
Voraussetzungen
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll ist sperriger Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Bei der Abfuhr können allerdings nur Gegenstände mit einem Gewicht unter 75 kg mitgenommen werden.
Abfälle, wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc., sind kein Sperrmüll.
Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst. Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde.
Zum Sperrmüll gehören z.B.:
Möbel, Matratzen, Radio- und Fernsehgeräte,
Kühlschränke und -truhen, Waschmaschinen etc.
Fahrräder, Kinderwagen,
Elektrogeräte
Möbel
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
Bauschutt, Steine, Bodenaushub
Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Balken, Laminat etc.
Zäune, Drähte, Gartenabfälle, Verpackungsmaterialien
Auto- und Motorradteile, Gewerbeabfälle
Hausmüll, der nicht zum Sperrmüll zählt
Sperrmüll ist sperriger Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Bei der Abfuhr können allerdings nur Gegenstände mit einem Gewicht unter 75 kg mitgenommen werden.
Abfälle, wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc., sind kein Sperrmüll.
Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst. Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde.
Zum Sperrmüll gehören z.B.:
Möbel, Matratzen, Radio- und Fernsehgeräte,
Kühlschränke und -truhen, Waschmaschinen etc.
Fahrräder, Kinderwagen,
Elektrogeräte
Möbel
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
Bauschutt, Steine, Bodenaushub
Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Balken, Laminat etc.
Zäune, Drähte, Gartenabfälle, Verpackungsmaterialien
Auto- und Motorradteile, Gewerbeabfälle
Hausmüll, der nicht zum Sperrmüll zählt
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sperrmüllabfuhr kann durch Absenden der ausgefüllten Sperrmüll-Doppelkarte oder über diesen Online-Service beantragt werden.
Der Sperrmülltermin wird Ihnen bei Nutzung der Sperrmülldoppelkarte schriftlich mitgeteilt, ansonsten erfolgt eine elektronische Mitteilung per E-Mail.
Der haushaltsübliche Rahmen umfasst im Einzelfall grundsätzlich bis zu 5 m³ Sperrmüll pro Abfuhr sowie max. 2 Abfuhren pro Kalenderjahr.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 06:00 Uhr.
Der Sperrmüll sollte frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden, um das Dazustellen nicht angemeldeter Abfälle zu verhindern. Durch den bereitgestellten Sperrmüll darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Die Sperrmüllabfuhr kann durch Absenden der ausgefüllten Sperrmüll-Doppelkarte oder über diesen Online-Service beantragt werden.
Der Sperrmülltermin wird Ihnen bei Nutzung der Sperrmülldoppelkarte schriftlich mitgeteilt, ansonsten erfolgt eine elektronische Mitteilung per E-Mail.
Der haushaltsübliche Rahmen umfasst im Einzelfall grundsätzlich bis zu 5 m³ Sperrmüll pro Abfuhr sowie max. 2 Abfuhren pro Kalenderjahr.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 06:00 Uhr.
Der Sperrmüll sollte frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden, um das Dazustellen nicht angemeldeter Abfälle zu verhindern. Durch den bereitgestellten Sperrmüll darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sperrmüllabholung erfolgt im Landkreis Helmstedt gebührenfrei.
Die Sperrmüllabholung erfolgt im Landkreis Helmstedt gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll