Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Allgemeine Informationen

    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden alle Sperrabfälle aus dem privaten Haushalt ohne Zusatzgebühren abgeholt.



    Allgemeine Informationen

    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden alle Sperrabfälle aus dem privaten Haushalt ohne Zusatzgebühren abgeholt.



    Online-Dienst

    Sperrmüll Anmeldung

    ID: L100040_453800964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2022 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Helmstedt. 

    Soweit Unklarheiten über die Zuordnung zum Sperrmüll bestehen, ist eine vorherige Klärung unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail unter abfallberatung@landkreis-helmstedt.de möglich. Weitere Informationen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Helmstedt.

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Helmstedt.

    Soweit Unklarheiten über die Zuordnung zum Sperrmüll bestehen, ist eine vorherige Klärung unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail unter abfallberatung@landkreis-helmstedt.de möglich. Weitere Informationen finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Helmstedt.

    Ansprechpartner

    16.1 - Untere Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Charlotte-von-Veltheim-Weg 5

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-2517

    Fax: +49 5351 121-2607

    E-Mail: abfallberatung@landkreis-helmstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2022 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Bitte nutzen Sie zur Anmeldung der Sperrmüllabfuhr das Online-Formular oder die Sperrmüll-Doppelkarte, die Sie bei allen kreisangehörigen Gemeinden und in den Kreishäusern Südertor 6 und Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt erhalten.

    Bitte nutzen Sie zur Anmeldung der Sperrmüllabfuhr das Online-Formular oder die Sperrmüll-Doppelkarte, die Sie bei allen kreisangehörigen Gemeinden und in den Kreishäusern Südertor 6 und Charlotte-v.-Veltheim-Weg 5 in Helmstedt erhalten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Sperrmüll ist sperriger Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Bei der Abfuhr können allerdings nur Gegenstände mit einem Gewicht unter 75 kg mitgenommen werden.

    Abfälle, wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc., sind kein Sperrmüll.
    Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst. Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde.

    Zum Sperrmüll gehören z.B.:

    Möbel, Matratzen, Radio- und Fernsehgeräte,

    Kühlschränke und -truhen, Waschmaschinen etc. 

    Fahrräder, Kinderwagen,

    Elektrogeräte

    Möbel

    Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:

    Bauschutt, Steine, Bodenaushub

    Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Balken, Laminat etc.

    Zäune, Drähte, Gartenabfälle, Verpackungsmaterialien

    Auto- und Motorradteile, Gewerbeabfälle

    Hausmüll, der nicht zum Sperrmüll zählt

    Sperrmüll ist sperriger Abfall, der im Haushalt anfällt und wegen seiner Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passt oder das Entleeren erschwert. Bei der Abfuhr können allerdings nur Gegenstände mit einem Gewicht unter 75 kg mitgenommen werden.

    Abfälle, wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc., sind kein Sperrmüll.
    Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst. Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde.

    Zum Sperrmüll gehören z.B.:

    Möbel, Matratzen, Radio- und Fernsehgeräte,

    Kühlschränke und -truhen, Waschmaschinen etc.

    Fahrräder, Kinderwagen,

    Elektrogeräte

    Möbel

    Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:

    Bauschutt, Steine, Bodenaushub

    Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Balken, Laminat etc.

    Zäune, Drähte, Gartenabfälle, Verpackungsmaterialien

    Auto- und Motorradteile, Gewerbeabfälle

    Hausmüll, der nicht zum Sperrmüll zählt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Sperrmüllabfuhr kann durch Absenden der ausgefüllten Sperrmüll-Doppelkarte oder über diesen Online-Service beantragt werden.

    Der Sperrmülltermin wird Ihnen bei Nutzung der Sperrmülldoppelkarte schriftlich mitgeteilt, ansonsten erfolgt eine elektronische Mitteilung per E-Mail.

    Der haushaltsübliche Rahmen umfasst im Einzelfall grundsätzlich bis zu 5 m³ Sperrmüll pro Abfuhr sowie max. 2 Abfuhren pro Kalenderjahr.

    Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 06:00 Uhr.

    Der Sperrmüll sollte frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden, um das Dazustellen nicht angemeldeter Abfälle zu verhindern. Durch den bereitgestellten Sperrmüll darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

    Die Sperrmüllabfuhr kann durch Absenden der ausgefüllten Sperrmüll-Doppelkarte oder über diesen Online-Service beantragt werden.

    Der Sperrmülltermin wird Ihnen bei Nutzung der Sperrmülldoppelkarte schriftlich mitgeteilt, ansonsten erfolgt eine elektronische Mitteilung per E-Mail.

    Der haushaltsübliche Rahmen umfasst im Einzelfall grundsätzlich bis zu 5 m³ Sperrmüll pro Abfuhr sowie max. 2 Abfuhren pro Kalenderjahr.

    Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 06:00 Uhr.

    Der Sperrmüll sollte frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden, um das Dazustellen nicht angemeldeter Abfälle zu verhindern. Durch den bereitgestellten Sperrmüll darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Die Sperrmüllabholung erfolgt im Landkreis Helmstedt gebührenfrei.

    Die Sperrmüllabholung erfolgt im Landkreis Helmstedt gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)