Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Adendorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung (Wohnung, in der eine Person mit Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes angemeldet ist oder angemeldet sein müsste.)

    Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete.



    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Adendorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung (Wohnung, in der eine Person mit Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes angemeldet ist oder angemeldet sein müsste.)

    Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete.



    Online-Dienst

    Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer

    ID: L100040_501333195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023 (von: Webservice, Gemeinde Adendorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Adendorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Adendorf.

    Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Adendorf.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 14

    21365 Adendorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 9809-92

    E-Mail: finanzen@adendorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2023 (von: Webservice, Gemeinde Adendorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Adendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Bitte füllen Sie das Formular zur Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer aus und übermitteln dieses an die Gemeinde Adendorf. Nachweise zur Höhe Bemessungsgrundlage bzw. zur möglichen Befreiung sind erforderlich.

    Bitte füllen Sie das Formular zur Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer aus und übermitteln dieses an die Gemeinde Adendorf. Nachweise zur Höhe Bemessungsgrundlage bzw. zur möglichen Befreiung sind erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Weitere Rechtsgrundlage zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist die "Satzung der Gemeinde Adendorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 01.07.2023".

    Weitere Rechtsgrundlage zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist die "Satzung der Gemeinde Adendorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 01.07.2023".

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Es müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, insbesondere müssen für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen der Gemeinde innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden der Änderung angezeigt werden.

    Es müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, insbesondere müssen für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen der Gemeinde innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden der Änderung angezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Adendorf: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Der Steuersatz beträgt 8% der Bemessungsgrundlage.

    Es fallen keine Gebühren für die Bearbeitung der Steuererklärung an.

    Der Steuersatz beträgt 8% der Bemessungsgrundlage.

    Es fallen keine Gebühren für die Bearbeitung der Steuererklärung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)