Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Beschreibung
Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Hinweise für Cuxhaven: Zweitwohnungsteuer Festsetzung
Infos der Stadt Cuxhaven für heutige oder zukünftige Zweitwohnungsinhaber
Weitere Informationen sowie die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Cuxhaven können Sie unter der Dienstleistung Zweitwohnungsteuer einsehen.
Test
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Steueramt (2.3)
Beschreibung
Die Abteilung Steueramt des Fachbereiches Finanzen ist im Wesentlichen zuständig für die Erhebung bzw. Veranlagung aller Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und Übernachtungsteuer) auf kommunaler Ebene.
Die erhobenen Steuern sind allgemeine Deckungsmittel und dienen der Finanzierung des städtischen Haushalts.
Die Hebesätze betragen seit 01.01.2017:
430 v. H. für die Grundsteuer A,
505 v. H. für die Grundsteuer B und
420 v. H. für die Gewerbesteuer
Die Steuersätze für alle übrigen Steuern entnehmen Sie bitte den Satzungen, die Sie im Ortsrecht finden.
Darüber hinaus hat die Stadt Cuxhaven mit Wirkung zum 01.08.2001 den Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung eingeführt. Ab 01.01.2018 heißt der Fremdenverkehrsbeitrag Tourismusbeitrag.
Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Cuxhaven unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Des Weiteren ist die Abteilung Steueramt verantwortlich für die Erhebung der Gästebeiträge, die bis 31.12.2017 Kurbeiträge hießen. Die Beitragssatzungen finden Sie ebenfalls im Ortsrecht.
Daneben werden im Auftrage des Cuxhavener Deichverbandes und des Regiebetriebes "Technische Dienste Cuxhaven" Deichverbandsbeiträge und Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-905
Kontaktperson
Marcus Krage
Carola Sperling
Christian Schwacke (stellv. Abteilungsleitung)
Claudia Schult
Alexander Schmidt
Nadine Pohlmann
Melanie Muche
Astrid Kock
Sven Hoppe
Christine Ferranti
Marina Butt
Meinhard Böhnke (Abteilungsleitung)
Ann-Katrin Appiarius
Sarah Rothe
Ryve Etemaj
Internet
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cuxhaven: Zweitwohnungsteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz