Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Beschreibung
Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Die Stadt Hameln erhebt eine Zweitwohnungsteuer.
Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer vom 28.04.2010 in der aktuellen Fassung.
Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel).
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 11 % der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Hameln - Abteilung 14 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 202-1310
E-Mail: finanzen@hameln.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.
Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
- Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Die Inhaberin/der Inhaber einer Zweitwohnung hat dies der Steuerabteilung innerhalb eines Monats unaufgefordert anzuzeigen.
Die Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Hameln gilt als Anzeige.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung