Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Hameln erhebt eine Zweitwohnungsteuer.
    Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
    Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer vom 28.04.2010 in der aktuellen Fassung.

    Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel).
    Die Zweitwohnungsteuer beträgt 11 % der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).



    Online-Dienst

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

    ID: L100040_519490657

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hameln - Abteilung 14 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31785 Hameln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 202-1310

    E-Mail: finanzen@hameln.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    • Satzung der Stadt Hameln über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Die Inhaberin/der Inhaber einer Zweitwohnung hat dies der Steuerabteilung innerhalb eines Monats unaufgefordert anzuzeigen.
    Die Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Hameln gilt als Anzeige.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hameln: Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English