Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die zuständigen Stellen in Niedersachsen können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Inhaber/die Inhaberin der Zweitwohnung, sofern er/sie in dieser Wohnung mit Nebenwohnung angemeldet ist oder angemeldet sein müsste.

    Die Landeshauptstadt Hannover erhebt Zweitwohnungsteuer aufgrund der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Zweitwohnungsteuersatzung (siehe unter "Links und Downloads") in der Fassung vom 19.12.2019.

    Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages geschuldeten Nettokaltmiete. Wird keine Miete gezahlt, ist eine übliche Miete zu schätzen, die sich an den Mieten für Räumlichkeiten ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anlehnt. Die Steuer beträgt 10 v. H. der Nettokaltmiete oder der geschätzten üblichen Miete.

    Online-Dienst

    Zweitwohnungsteuer Steuererklärung

    ID: L100040_539951566

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 20.32 - Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannssenstr. 10

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44186

    Fax: +49 511 168-41180

    Telefon Festnetz: +49 511 168-43069

    E-Mail: 20.32@Hannover-Stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine zulässige kommunale Aufwandsteuer auf der Grundlage von Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Falls die/der Steuerpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Steuer nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, den Bescheid durch Klage beim Verwaltungsgericht Hannover anzufechten.

    Sollten bis zu einer Entscheidung über den Rechtsbehelf die Steuern fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Abs. 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Zur Veranlagung der Zweitwohnungsteuer werden die Personen, die eine Nebenwohnung im Stadtgebiet bei einem der Bürgerämter angemeldet haben, kurze Zeit danach vom Fachbereich Finanzen gebeten, eine Zweitwohnungsteuererklärung abzugeben. Dem Erklärungsvordruck sind ausführliche Erläuterungen und die Zweitwohnungsteuersatzung beigefügt.

    Die Steuererklärung muss in jedem Fall ausgefüllt zurückgesandt werden, damit über die Zweitwohnungsteuerpflicht entschieden werden kann.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Werden festgesetzte Steuern nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, werden zusätzlich Säumniszuschläge fällig. Auf Antrag können festgesetzte Steuern gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen festzusetzen.

    Zu Fragen der Steuerpflicht erhalten Sie unter den Telefonnummern 168-45145 oder 168-45146 weitere Auskunft.

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Zweitwohnungsteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.03.2010

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de