Verwendung von Bioziden anzeigen
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in müssen Sie die Verwendung von bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Online-Dienst
Meldung Schädlingsbefall
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-93
E-Mail: ordnungsamt@adendorf.de
Kontaktperson
Herr Bastian Pieper
Telefon Festnetz: 04131 9809-12
E-Mail: bastian.pieper@adendorf.de
Internet
Gemeinde Adendorf - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Danziger Weg
Linien:- Bus: 5007
- Bus: 5925
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-93
E-Mail: ordnungsamt@adendorf.de
Kontaktperson
Frau Lisa Neben
Frau Elisa Soetebier
Internet
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470
Fax: +49 4131 26-1703
Kontaktperson
Kerstin Schwarz
Frau Michaelis
Hausanschrift
E-Mail: info@landkreis.lueneburg.de
Margit Ziegler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1324
Sylke Gutmann
Nancy Vick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1480
Gesa Tüchler
Dr. Christel Wagener
Ulrike Wolf
Ulrike Sudeikat
Frau Damm
Carmen Bergner
Martina Koziol
Anke Reimers
Volker Meyer
Sabine Meyer-Olbersleben
Matthias Wilder
Robert Tödter
Clemens Steinbrede
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1509
Fax: +49 4131 15-2509
Kristina Fricke-Arnold
Finnja Raschke
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Voraussetzungen
Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)
- Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen (RattenVO)
- § 15c Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
- Infektionsschutzgesetz (IfSchG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.
Bemerkungen
Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.01.2016
Stichwörter
Ungeziefer, Ratten beseitigen, Ratten melden, Schädlingsbekämpfung, Ungeziefer melde, Ungeziefer beseitigen