Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung / Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung / Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung / Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung

    Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt.

    Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden:

    • Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und 
    • eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2).

    Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

    Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Rubrik "Voraussetzungen".

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

    Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

    Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.
     

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) zu beachten.

    In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

    1. Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

    2. Tiertransportunternehmen benötigen eine Zulassung.

    3. Tiere, die ins Ausland transportiert werden sollen, benötigen in vielen Fällen eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung.

    Online-Dienst

    Zulassung von Tiertransportunternehmen

    ID: L100040_482814548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Wenn Sie die Tiere transportieren wollen und in der Landeshauptstadt Hannover wohnen oder Ihren Betriebssitz haben, wenden Sie sich an uns.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.21 - Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31157

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31153

    Fax: +49 511 168-31234

    E-Mail: 32.21@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
    • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
      • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal 
      • Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
    • Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
      • Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
      • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
      • Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
         

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Für die Ausstellung eines Befähigungsnachweises sind die Schulungsbescheinigung und der Antrag einzureichen.

    Für die Zulassung als Transportunternehmen sowie die Abnahme der Tiertransportfahrzeuge setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.

    Die Anträge finden Sie unten.

    Formulare

    • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
    • Nachweise (siehe hierzu "Voraussetzungen")
       

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie sind in Deutschland ansässig oder haben einen Vertreter in Deutschland.
    • Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
    • Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Ihr Veterinäramt der Auffassung ist, dass Sie hinreichend nachgewiesen haben, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.

    Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
    • Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer die für lange Beförderungen eingesetzt werden eingereicht.
    • Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
    • Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung. 

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn der Befähigungsnachweis bzw. eine gültige Zulassungserlaubnis vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Geeignetheit der Tiertransportfahrzeuge.

    Kosten

    Gebühr ab 35.00 EUR bis 250.00 EUR

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOOV) für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, und die vor Ort Kontrolle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Tiertransporte unterliegen Anforderungen, um den Tierschutz während des Transports zu gewährleisten. Gemäß Art. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.

    Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:  

    • Vor der Beförderung wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen.
    • Die Tiere sind transportfähig.
    • Die Transportmittel sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
    • Die Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
    • Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten.
    • Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten.
    • Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe.
    • Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter, das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe  angemessen ist, versorgt und können ruhen.
       

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de