Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.

    Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:

    • Pitbull-Terrier,
    • American Staffordshire-Terrier,
    • Staffordshire-Bullterrier,
    • Bullterrier
    • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für  Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:

    • Tierhaltung
    • Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
    • Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
    • Tierische Nebenprodukte
    • Tierkörperbeseitigung
    • Tierseuchenbekämpfung
    • Tierschutz
    • Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
    • Tierarzneimittel
    • Fleischhygiene
    • Veterinärangelegenheiten allgemein


    Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.

    Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.

    Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über

    • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Schutz vor Täuschung
    • Hygiene
    • Kennzeichnung
    • Werbung
    • Zusatzstoffe
    • Rückstände und Umweltkontaminanten
    • Schadstoffe
    • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • sowie neuartige Lebensmittel

    auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.

    Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.

    Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.

    Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:

    • Bau- und Einrichtungssubstanz
    • Arbeitabläufe
    • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte

    Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.

    Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.

    Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-736

    Fax: 0581 82-748

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-uelzen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
    • Wesenstest
    • Sachkundenachweis

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
    Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (zur Vorlage der notwendigen Unterlagen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.

    Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kampfhund, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English