Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- und die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.
Die notwendigen Anzeigen können mündlich vor Ort zur Niederschrift, auf dem herkömmlichen schriftlichen Wege oder schriftlich mittels Online-Service abgegeben werden.
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- und die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Sterbefällen in einer Einrichtung:
Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.
Die notwendigen Anzeigen können mündlich vor Ort zur Niederschrift, auf dem herkömmlichen schriftlichen Wege oder schriftlich mittels Online-Service abgegeben werden.
Online-Dienste
Sterbefallanzeige einschließlich Beantragung von Sterbeurkunden für Bestatter online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Sterbefallanzeige für Einrichtungen online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.
Zuständigkeit
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
E-Mail beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de
Christa Brunßen
Telefon 0441 235-3762
E-Mail christa.brunssen[at]stadt-oldenburg.de
Stefan Caspers
Telefon 0441 235-3279
E-Mail stefan.caspers[at]stadt-oldenburg.de
Tanja Hampel
Telefon 0441 235-2182
E-Mail tanja.hampel[at]stadt-oldenburg.de
Mario Höpken
Telefon 0441 235-3278
E-Mail mario.hoepken[at]stadt-oldenburg.de
Beeke Renke
Telefon 0441 235-4171
E-Mail beeke.renke[at]stadt-oldenburg.de
Dörte Rowold
Telefon 0441 235-2453
E-Mail doerte.rowold[at]stadt-oldenburg.de
E-Mail beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de
Christa Brunßen
Telefon 0441 235-3762
Stefan Caspers
Telefon 0441 235-3279
Monika Eich
Telefon 0441 235-2114
Tanja Hampel
Telefon 0441 235-2182
Kathrin Nohr
Telefon 0441 235-3837
Dörte Rowold
Telefon 0441 235-2453
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
- Personalausweis des Anzeigenden oder schriftliche Anzeige durch ein Krankenhaus oder Altenheim, wenn die/der Verstorbene dort verstorben ist
- Ausweisdokument der verstorbenen Person
- wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde
- wenn die verstorbene Person verheiratet oder verpartnert war: Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn die verstorbene Person verwitwet oder geschieden war, beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist, muss in der jeweiligen Urkunde darüber ein Vermerk eingetragen sein
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (zum Beispiel Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Spätaussiedlern
Wenn kein Familienbuch (Kopie oder Scan würde ausreichen) angelegt wurde, sind folgende Dokumente beizubringen:
- Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- Registrierschein (Kopie oder Scan reicht)
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9
- wenn die verstorbene Person verheiratet war: Eheurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9 – bei Scheidung muss darüber ein Vermerk eingetragen sein
- wenn die verstorbene Person verwitwet war: Sterbeurkunde des Partners im Original. Wenn dieser im Ausland verstorben ist, im Original mit Übersetzung nach ISO-R9.
- ärztliche Bescheinigung über den Tod
- Personalausweis des Anzeigenden oder schriftliche Anzeige durch ein Krankenhaus oder Altenheim, wenn die/der Verstorbene dort verstorben ist
- Ausweisdokument der verstorbenen Person
- wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde
- wenn die verstorbene Person verheiratet oder verpartnert war: Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn die verstorbene Person verwitwet oder geschieden war, beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist, muss in der jeweiligen Urkunde darüber ein Vermerk eingetragen sein
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (zum Beispiel Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Spätaussiedlern
Wenn kein Familienbuch (Kopie oder Scan würde ausreichen) angelegt wurde, sind folgende Dokumente beizubringen:
- Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- Registrierschein (Kopie oder Scan reicht)
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9
- wenn die verstorbene Person verheiratet war: Eheurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9 - bei Scheidung muss darüber ein Vermerk eingetragen sein
- wenn die verstorbene Person verwitwet war: Sterbeurkunde des Partners im Original. Wenn dieser im Ausland verstorben ist, im Original mit Übersetzung nach ISO-R9.
Voraussetzungen
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,
verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.
- Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,
- müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren
und
- den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
- Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
- Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
- Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
- Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
- Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
- Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
Hinweis für Bestatter
Sterbefälle bitte per Post einreichen, in unseren Briefkasten am Haupteingang des Standesamtes (Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg) einwerfen oder per Online-Service einreichen. Sterbefälle können leider grundsätzlich nicht mehr persönlich entgegen genommen werden.
- Schicken Sie kein Bargeld mit. Bei Versand der Urkunden legen wir eine Rechnung bei.
- Schicken Sie keine Stammbücher mit.
- Von Urkunden, Familienbüchern, Personalausweisen, erweiterten Meldebescheinigungen, et cetera reichen Kopien oder Scans.
- Im Original werden nur folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige,
- Totenschein,
- ausländische Urkunden und
- ausländische Reisepässe
- Fehlende Unterlagen nicht per Fax nachreichen, sondern an beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de mailen.
- Bei Überführungen ins Ausland:
- Als Nachweis der Überführung wird eine Kopie oder einen Scan der Flugbestätigung benötigt.
- Der Leichenpass wird beim Gesundheitsamt, Industriestraße 1b, 26121 Oldenburg, erstellt.
- Sobald der Sterbefall beurkundet wurde, erhalten Sie vorab eine Sterbeurkunde als pdf-Datei. Bitte achten Sie daher darauf, in Ihrer Sterbefallanzeige Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Hinweis für Altersheime, Pflegeeinrichtungen, et cetera
- Für die Einreichung der Sterbefallanzeige nutzen Sie bitte die E-Mailadresse beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de oder den Online-Service. Bitte schicken Sie keine Faxe.
Hinweis für Bestatter
Sterbefälle bitte per Post einreichen, in unseren Briefkasten am Haupteingang des Standesamtes (Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg) einwerfen oder per Online-Service einreichen. Sterbefälle können leider grundsätzlich nicht mehr persönlich entgegen genommen werden.
- Schicken Sie kein Bargeld mit. Bei Versand der Urkunden legen wir eine Rechnung bei.
- Schicken Sie keine Stammbücher mit.
- Von Urkunden, Familienbüchern, Personalausweisen, erweiterten Meldebescheinigungen, et cetera reichen Kopien oder Scans.
- Im Original werden nur folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige,
- Totenschein,
- ausländische Urkunden und
- ausländische Reisepässe
- Fehlende Unterlagen nicht per Fax nachreichen, sondern an beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de mailen.
- Bei Überführungen ins Ausland:
- Als Nachweis der Überführung wird eine Kopie oder einen Scan der Flugbestätigung benötigt.
- Der Leichenpass wird beim Gesundheitsamt, Industriestraße 1b, 26121 Oldenburg, erstellt.
- Sobald der Sterbefall beurkundet wurde, erhalten Sie vorab eine Sterbeurkunde als pdf-Datei. Bitte achten Sie daher darauf, in Ihrer Sterbefallanzeige Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Hinweis für Altersheime, Pflegeeinrichtungen, et cetera
- Für die Einreichung der Sterbefallanzeige nutzen Sie bitte die E-Mailadresse beurkundungen[at]stadt-oldenburg.de oder den Online-Service. Bitte schicken Sie keine Faxe.
Fristen
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage ab Vollständigkeit der benötigten Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls.
Unser Service-Versprechen als Beispiel: Alle Unterlagen liegen vollständig am 17. Juni 2024 vor, beurkundet wird dann spätestens am 20. Juni 2024.
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage ab Vollständigkeit der benötigten Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls.
Unser Service-Versprechen als Beispiel: Alle Unterlagen liegen vollständig am 17. Juni 2024 vor, beurkundet wird dann spätestens am 20. Juni 2024.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
Die Anzeige und die Beurkundung eines Sterbefalls ist grundsätzlich gebührenfrei.
Für notwendige Urkunden entstehen folgende Kosten:
- 15 Euro für eine Sterbeurkunde
- jede weitere Urkunde, wenn diese zeitgleich beantragt und ausgestellt wird: 7,50 Euro
Für die Gebühren des Standesamtes erhalten Sie eine Rechnung, die überwiesen werden muss.
Als vereinfachtes Verfahren bieten wir Bestattungsunternehmen das Lastschriftverfahren an. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Die Anzeige und die Beurkundung eines Sterbefalls ist grundsätzlich gebührenfrei.
Für notwendige Urkunden entstehen folgende Kosten:
- 15 Euro für eine Sterbeurkunde
- jede weitere Urkunde, wenn diese zeitgleich beantragt und ausgestellt wird: 7,50 Euro
Für die Gebühren des Standesamtes erhalten Sie eine Rechnung, die überwiesen werden muss.
Als vereinfachtes Verfahren bieten wir Bestattungsunternehmen das Lastschriftverfahren an. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Anzeige eines Sterbefalls
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020
Stichwörter
Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall