• Celle (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Anzeige eines Sterbefalls

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

und

  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. 

Sterbefällen in einer Einrichtung:

  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

Online-Dienst

Zum Serviceportal Stadt Celle

ID: L100040_547408417

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 08.05.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

Ansprechpartner

Stadt Celle - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

An der Stadtkirche 11

29221 Celle

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist! Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in oder senden Sie eine E-Mail an standesamt@celle.de . Termin außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache möglich. Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar: montags von 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 123403

Fax: 05141 123499

E-Mail: standesamt@celle.de

Version

Technisch erstellt am 12.10.2009

Technisch geändert am 11.01.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod

Voraussetzungen

  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

  • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
    • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

und

  • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
  • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
  • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
  • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
  • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
  • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Fristen

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024