Anzeige eines SterbefallsOnline erledigen

    Anzeige eines Sterbefalls

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

    Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

    Die Person,  

    • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

    und

    • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

    ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. 

    Sterbefällen in einer Einrichtung:

    • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .

    Hinweise für Braunschweig: Sterbefallanzeige (IES:Braunschweig)

    Online-Dienst

    Sterbefallvoranzeige für Bestatter

    ID: L100040_489776133

    Beschreibung

    ## Allgemeine Informationen Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gesetzlich ist vorgeschrieben, welche Personen dazu verpflichtet sind, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige ebenfalls schriftlich erfolgen. - § 28 PStG Anzeige - § 29 PStG Anzeige durch Personen - § 30 PStG Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden ## Hinweis Bitte denken Sie vor dem Absenden daran, dass für eine rechtswirksame Anzeige die ausgefüllte Sterbefallanzeige ausgedruckt und unterschrieben beim Standesamt vorzulegen ist. Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Vorgaben eine schriftliche Sterbefallanzeige nur den Bestattungsunternehmen möglich ist, die bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriert sind.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Standesamt

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    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
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    Schloss Richmond

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Rathaus

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    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3309

    38023 Braunschweig

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag

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    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod

    Voraussetzungen

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, ist die Person,  
      • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
      • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und
      • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall erfahren hat,

    verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

    • Bei einer Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige schriftlich vornehmen.
    • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen müssen den Sterbefall schriftlich anzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
      • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

    und

    • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
    • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
    • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
    • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
    • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
    • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
    • Der Sterbefall wird gegebenenfalls im Sterberegister erfasst.
    • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Eintragung in das Sterberegister, Sterbefall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de