allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Die Gesamtschule ist eine Schulform des allgemein bildenden Schulwesens. Sie wird in Niedersachsen geführt als Integrierte und als Kooperative Gesamtschule.
Beschreibung
der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe (Schuljahrgänge 11 bis 13) geführt werden. Die IGS in Niedersachsen wird in der Regel als Ganztagsschule betrieben
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu folgenden Abschlüssen:
- Hauptschulabschluss nach Sjg. 9
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (11. Schuljahrgang). Am Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (11. Schuljahrgang) und eine zweijährige Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang), sie endet mit der Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Universität, Hochschule und Fachhochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungs-verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass alle Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen. Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf verschiedenen Anspruchsebenen in den Fächern Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgang, im Fach Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt.
In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium "unter einem gemeinsamen Dach" als aufeinander bezogene und miteinander verbundene Schulzweige zusammengeführt. Die Schule kann auch nach Schuljahrgängen gegliedert sein. In der KGS werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet; die Schule kann aber auch ohne die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) geführt werden.
An der KGS können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an der IGS (s. oben). Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechenden Schulformen.
Der Unterricht an der KGS wird schulzweigspezifisch und schulzweigübergreifend erteilt. Nach Beschluss des Schulvorstands kann der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 8 überwiegend in schulzweigübergreifenden Lerngruppen erteilt werden. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform, für den Fachunterricht in schulzweigübergreifenden Lerngruppen die Kerncurricula der IGS.
Hinweise für Hannover: Integrierte Gesamtschule
Die Integrierte Gesamtschule führt je nach Standort die Schuljahrgänge 5 bis 13 oder die Schuljahrgänge 5 bis 10.
Laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) bestehen Aufnahmebeschränkungen nur für den Sekundarbereich I von Gesamtschulen. Für diese Schulform besteht somit keine Platzgarantie.
An dieser Schulform lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Leistungspotenzialen miteinander und voneinander. Sie werden nach einem gemeinsamen Lehrplan von Lehrkräften aller Schulformen unterrichtet. Zur Anerkennung des individuellen Lernfortschritts werden Lernentwicklungsberichte oder Notenzeugnisse erteilt. Fördern und Fordern im Fachunterricht, Methodenlernen und soziales Lernen im gesamten Unterrichtsgeschehen kennzeichnen das pädagogische Selbstverständnis der Integrierten Gesamtschule als eine "Schule für alle" im Sekundarbereich I.
Im 5. und 6. Schuljahr wird der gesamte Unterricht im Klassenverband erteilt.
Ab dem 7. Schuljahr wird in einigen Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durchgeführt. In den Fächern Mathematik und Englisch gibt es Fachleistungskurse ab dem Schuljahrgang 7, in Deutsch ab Schuljahrgang 8 und in den Naturwissenschaften ab Schuljahrgang 9.
Wahlpflichtunterricht wird ab dem 7. Schuljahr und ab dem 9. Schuljahr nach den besonderen Möglichkeiten der Schule angeboten. Daraus können die Schülerinnen und Schüler je nach ihren Neigungen einen eigenen Lernschwerpunkt bilden. Die Pflichtfremdsprache an der Integrierten Gesamtschule ist Englisch. Ab dem 6. Schuljahr können alle interessierten Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache erlernen.
Abschlüsse
Es können alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach dem 10. Schuljahrgang erworben werden, sowie das Abitur an den fünf großen Gesamtschulen mit Sekundarbereich II:
- IGS Kronsberg,
- IGS Linden,
- Leonore-Goldschmidt-Schule-IGS Hannover-Mühlenberg,
- IGS Roderbruch und
- IGS Büssingweg mit einer gemeinsamen Oberstufe für die IGS List und die IGS Vahrenheide/Sahlkamp.
Berufsorientierung
Die Berufsorientierung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie den berufsbildenden Schulen, der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere den ausbildenden Betrieben und Bildungsträgern.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:
- Berufsberatung,
- Schülerbetriebspraktika,
- Betriebserkundungen,
- Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen,
- berufspraktische Projekte und praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.
Sie orientieren sich dabei an den schulformbezogenen Maßnahmen der anderen allgemeinbildenden Schulformen.
Ganztagsschulen
Die Integrierten Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft sind vier- bis achtzügige Schulen und werden als Ganztagsschule angeboten, die in schuleigenen Mensen ein Mittagessen anbieten.
Online-Dienst
Schulstandorte (Übersichtskarte)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Gesamtschule, bei der Sie das Kind anmelden möchten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Ansprechpartner
Stadt Hannover - 40.06.703 - IGS List
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Stadt Hannover - 40.06.704 - IGS Leonore-Goldschmidt-Schule - IGS Hannover-Mühlenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Hannover - 40.06.706 - IGS Vahrenheide-Sahlkamp
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-48204
Fax: +49 511 168-48504
Internet
Stadt Hannover - 40.06.707 - IGS Stöcken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung an einer Gesamtschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots im übrigen Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r (ggfls. nach vorheriger Beratung durch die bisher besuchte Grundschule
Rechtsgrundlage(n)
- Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)
- Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
- Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind bei der für Sie zuständigen Schule an.
- Die Aufnahme in Gesamtschulen kann beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Dann entscheidet ggfls. das Los. Eine Aufnahmebeschränkung besteht allerdings nur, wenn im Gebiet des Schulträgers eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium oder eine Oberschule und ein Gymnasium geführt werden.
- Nach der (erfolgreichen) Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welche Gesamtschule Ihr Kind zukünftig besuchen wird.
Fristen
- Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
- Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen
Kosten
Bei der Aufnahme in öffentliche Schulen fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Integrierte Gesamtschule
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 13.04.2021