Kind an einer Realschule anmelden
Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Realschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Realschule tun.
Beschreibung
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Hinweise für Hannover: Realschule
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10.
Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung und ermöglicht eine individuelle Schwerpunktbildung durch die Wahl von Profilen.
Die Pflichtfremdsprache an den Realschulen ist Englisch. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen. Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des beruflichen Gymnasiums. Bei vorzeitigem Wechsel auf ein Gymnasium ist die Belegung einer zweiten Fremdsprache Voraussetzung.
Neben der zweiten Fremdsprache bietet jede Realschule in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule.
Berufsorientierung
Berufsorientierende Maßnahmen werden als Praxistage an insgesamt mindestens 30 Schultagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schuljahrgang dienen sie unter anderem der Vorbereitung auf die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang.
Die Berufsorientierung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie den berufsbildenden Schulen, der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere den ausbildenden Betrieben und Bildungsträgern.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:
- Berufsberatung,
- Schülerbetriebspraktika,
- Betriebserkundungen,
- Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen,
- berufspraktische Projekte und
- praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.
In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und Englisch oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang differenziert werden nach Fachleistungskursen. Die Realschulen in städtischer Trägerschaft sind zwei- bis dreizügige Schulen und werden vorwiegend als Halbtagsschule angeboten.
Abschlüsse
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I,
der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt. Beim Besuch der gymnasialen Oberstufe (10. bis 12. Klasse) eines Gymnasiums muss zurzeit noch die 10. Klasse wiederholt werden. Durch die Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren auch an Gymnasien ist ab dem Schuljahr 2018/19 kein Wiederholen der 10 Klasse am Gymnasium notwendig. - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
Online-Dienst
Schulstandorte (Übersichtskarte)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Ansprechpartner
Leinetalschulen - Gymnasium und Realschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@leinetalschulen.de
Stadt Hannover - 40.06.501 - RS Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-49118
Fax: +49 511 168-49201
Internet
Stadt Hannover - 40.06.501 - RS Dietrich-Bonhoeffer-Realschule (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 511 168-49201
Telefon Festnetz: +49 511 168-39729
Internet
Stadt Hannover - 40.06.504 - RS Gerhart-Hauptmann-Realschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-48188
Fax: +49 511 168-48968
Internet
Stadt Hannover - 40.06.511 - RS Misburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 511 168-32196
Telefon Festnetz: +49 511 168-32281
Internet
Stadt Hannover - 40.06.507 - RS Johannes-Kepler-Realschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-49578
Fax: +49 511 168-49601
Internet
Stadt Hannover - 40.06.513 - RS Werner-von-Siemens-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-43029
Fax: +49 511 168-48240
Internet
erforderliche Unterlagen
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)insb. §10
- Runderlass Die Arbeit in der RealschuleRdErl. d. MK v. 21.5.2017 - 32-81 023/1 - VORIS 22410
- Runderlass Die Arbeit in der GrundschuleRdErl. D.MK v. 01.08.2020 - 32.5 - 81020 - VORIS 22410
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schuleneinschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemeinbildender Schulenvom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom 12.8.2016 (Nds. GVBl. Nr. 10/2016 S. 149), vom 24.5.2017 (Nds. GVBl. Nr. 9/2017 S. 163; SVBl. 7/2017 S. 390), vom 1.11.2018 (Nds. GVBl. Nr. 15/2018 S. 234; SVBl. 12/2018 S. 694) und Art. 1 der VO vom 23.9.2020 (Nds. GVBl. Nr. 33/2020 S. 332; SVBl. 10/2020 S. 482) - VORIS 22410
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Fristen
Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Kosten
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Bemerkungen
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Hinweise für Hannover: Realschule
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021
Stichwörter
allgemeinbildende Schule, Schulabschluss, Schule, Anmeldung, Grundschule