Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft BeurkundungOnline erledigen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Jever: Lebenspartnerschaft - Begründung

    Allgemeine Informationen

    Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2017 mit Einführung der "Ehe für Alle" nicht mehr möglich.

    Stattdessen können nunmehr auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen.



    Online-Dienst

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    ID: L100040_434000439

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

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