Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Wennigsen (Deister): Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Team 1.3: Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag 08.00- 12.00 Uhr Dienstag 08.00- 12.00 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr Mittwoch 08.00. 12.00 Uhr und 13.30- 15.00 Uhr Donnerstag 08.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.00 Uhr Freitag 07.00- 12.00 Uhr Verwaltung: Montag 09.00- 12.00 Uhr Dienstag 14.00- 18.00 Uhr Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00- 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05103 7007-46
E-Mail: standesamt@wennigsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR
Hinweise für Wennigsen (Deister): Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Gebühr:40,00 EUR
- Gebühr:80,00 EUR
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Gebühr: 60,00 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
- Gebühr:25,00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
- Gebühr:40,00 EUR
- Gebühr:80,00 EUR
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Gebühr: 60,00 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
- Gebühr:25,00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung