Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienst

    Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

    ID: L100040_399887153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2020 (von: Webservice, Gemeinde Wennigsen (Deister))

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Wennigsen (Deister))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Team 1.3: Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1-2

    30974 Wennigsen (Deister)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Montag 08.00- 12.00 Uhr Dienstag 08.00- 12.00 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr Mittwoch 08.00. 12.00 Uhr und 13.30- 15.00 Uhr Donnerstag 08.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.00 Uhr Freitag 07.00- 12.00 Uhr Verwaltung: Montag 09.00- 12.00 Uhr Dienstag 14.00- 18.00 Uhr Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00- 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05103 7007-46

    E-Mail: standesamt@wennigsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Wennigsen (Deister))

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Wennigsen (Deister))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    • Gebühr:40,00 EUR
    • Gebühr:80,00 EUR
      Bei ausländischer Staatsangehörigkeit
    • Gebühr: 60,00 EUR
      Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
    • Gebühr:25,00 EUR
      Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
    • Gebühr:40,00 EUR
    • Gebühr:80,00 EUR
      Bei ausländischer Staatsangehörigkeit
    • Gebühr: 60,00 EUR
      Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
    • Gebühr:25,00 EUR
      Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)