Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Radolfshausen: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Allgemeine Informationen

    Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.



    Allgemeine Informationen

    Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.



    Online-Dienst

    Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde

    ID: L100040_482000804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Radolfshausen: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Ebergötzen.

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Ebergötzen.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Vöhreweg 10

    37136 Ebergötzen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag & Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05507 9678-0

    Fax: 05507 9678-88

    E-Mail: standesamt@radolfshausen.de

    Kontaktperson

    • Frau Rudolph (Bürgerbüro, Standesamt)

      Telefon Festnetz: 05507 9678-35

    • Frau Kerner (Samtgemeindekasse, Standesamt)

      Telefon Festnetz: 05507 9678-25

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR

    Hinweise für Radolfshausen: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    • Gebühr:50,00 EUR
    • Gebühr:40,00 EUR
      Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
    • Gebühr:100,00 EUR
      Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
    • Gebühr:50,00 EUR
    • Gebühr:40,00 EUR
      Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
    • Gebühr:100,00 EUR
      Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024