Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienst

    Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde

    ID: L100040_479084743

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Adelebsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 2

    37139 Adelebsen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05506 8970

    Fax: 05506 89737

    E-Mail: info@adelebsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Adelebsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 2

    37139 Adelebsen

    Postfachadresse

    Postfach 220

    37137 Adelebsen

    Kontakt

    Fax: 05506 897-37

    Telefon Festnetz: 05506 897-0

    E-Mail: flecken@adelebsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de