Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienst
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung
Beschreibung
Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung als untere Bauaufsichtsbehörde ist neben den Bereichen Bauordnung und Kreisplanung auch zuständig für das Aufgabengebiet Immissionsschutz. Es erteilt Baugenehmigungen und prüft entsprechende Verstöße. Verbunden mit der Aufgabe Bauaufsicht ist auch die Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde.
Außerdem ist das Amt als untere Landesplanungsbehörde zuständig für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen sowie Regionalentwicklung. Auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zählt zum Aufgabengebiet.
Als untere Immissionsschutzbehörde ist das Amt verantwortlich für Genehmigungen, die für bestimmte Anlagen erforderlich sind – dazu zählen vor allem Windenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen. Darüber hinaus kümmert sich das Amt für Bauordnung und Kreisplanung um die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes . Dazu gehören unter anderem Brandverhütungsschauen sowie die Abgabe entsprechender Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren.
Der einfachste und schnellste Weg, das Baugenehmigungsverfahren auszulösen, ist der Online-Antrag. Ihnen steht dazu das Online-Antragssystem des Landes Niedersachsen zur Verfügung, in dem Sie das Bauantragsformular ausfüllen und mit allen zugehörigen Anlagen elektronisch beim Landkreis einreichen können. Hier geht es zum Online-Antrag.
In laufenden Baugenehmigungsverfahren können Bauherren den Verfahrensstand über die Bauherrenauskunft einsehen. An baurechtlichen Verwaltungsverfahren Beteiligten (Gemeinden, Entwurfsverfasser etc.) wird die jeweilige Bauakte in der Online-Plattform Bauen zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Zulassung von Ausnahmen für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden bzw. Räumen für Veranstaltungen gemäß § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung
§ 47 NVStättVO - Antrag auf Zulassung von Ausnahmen
Erklärung des/der Sachkundigen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
§ 47 NVStättVO - Erklärung des Sachkundigen
Erklärung des/der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
§ 47 NVStättVO - Erklärung des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erklärung des/der Elektro-Meisters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
§ 47 NVStättVO - Erklärung des Elektro-Meisters
Erklärung des/der Betreibers/in und ggf. des/der Veranstalters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
§ 47 NVStättVO - Erklärung des Betreibers
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen