Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen

    Anzeigefrist 4 Wochen vor der Veranstaltung.

    Anzeigefrist 4 Wochen vor der Veranstaltung.

    Online-Dienste

    Zum Serviceportal Gemeinde Neuenkirchen

    ID: L100040_541704944

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zum Serviceportal Gemeinde Neuenkirchen

    ID: L100040_565400691

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1/3

    29643 Neuenkirchen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr ; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@dasneuenkirchen.de

    Telefon Festnetz: +49 5195 940-0

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2021

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitsgemeinde Neuenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1-3

    29643 Neuenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05195 940-0

    Fax: 05195 940-40

    E-Mail: rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 4 Wochen (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen

    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Anzeigefrist: 4 Wochen

    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Anzeigefrist: 4 Wochen

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024