Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
Anzeigefrist 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Anzeigefrist 4 Wochen vor der Veranstaltung.
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr ; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@dasneuenkirchen.de
Telefon Festnetz: +49 5195 940-0
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
Handlungsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 4 Wochen (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeigefrist: 4 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeigefrist: 4 Wochen
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Neuenkirchen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Neuenkirchen
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung