Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Burgdorf: Veranstaltung anmelden

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. 

    Weitere Informationen können Sie aus den unten aufgeführten Merkblättern entnehmen. 

    Für öffentliche Veranstaltungen bei denen bis zu 1000 Besucher (unter freiem Himmel) oder bis 200 Besucher (in geschlossenen Räumen) erwartet werden, ist ein kleines Sicherheitskonzept anzufertigen, das folgende Themen der Veranstaltungen berücksichtigt:

    • Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Ort, Anschrift  und verantwortliche Person  
    • Flucht- und Rettungswege der Besucher und Mitarbeiter
    • Beschallung (auch per Megaphonen durch die Ordner möglich) des Veranstaltungsgeländes
    • Zufahrtswege für Polizei und Feuerwehr
    • Sanitätsdienst
    • Brandschutz
    • Sicherheits-/Ordnungsdienst
    • Szenarien (z.B. Stromausfall, Brand, verdächtiger Gegenstand, Evakuierung) & entsprechende Maßnahmen
    • Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten bei Eintritt von Szenarien
    • Telefonliste aller Verantwortlichen
    • Verkehrskonzept (gesondert mit Straßenverkehrsbehörde auszuarbeiten)

    Das Konzept ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Polizeiinspektion und das Ordnungsamt der Stadt Burgdorf zu übersenden.

    Für Veranstaltung bei denen mehr Besucher erwartet werden, ist ein mit allen Beteiligten Partnern (Veranstalter, Sicherheitsdienst, Rettungsorganisationen, Polizei und Stadtverwaltung) ein abgestimmtes Sicherheitskonzept nach Vorlage „Musteraufbau für Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen“ in der zur Zeit aktuellen Version, der Polizeiinspektion Burgdorf und dem Ordnungsamt der Stadt Burgdorf vorzulegen.

    Das Mustersicherheitskonzept steht hier zum Download zur Verfügung.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Weitere Informationen können Sie aus den unten aufgeführten Merkblättern entnehmen.

    Für öffentliche Veranstaltungen bei denen bis zu 1000 Besucher (unter freiem Himmel) oder bis 200 Besucher (in geschlossenen Räumen) erwartet werden, ist ein kleines Sicherheitskonzept anzufertigen, das folgende Themen der Veranstaltungen berücksichtigt:

    • Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Ort, Anschrift und verantwortliche Person
    • Flucht- und Rettungswege der Besucher und Mitarbeiter
    • Beschallung (auch per Megaphonen durch die Ordner möglich) des Veranstaltungsgeländes
    • Zufahrtswege für Polizei und Feuerwehr
    • Sanitätsdienst
    • Brandschutz
    • Sicherheits-/Ordnungsdienst
    • Szenarien (z.B. Stromausfall, Brand, verdächtiger Gegenstand, Evakuierung) & entsprechende Maßnahmen
    • Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten bei Eintritt von Szenarien
    • Telefonliste aller Verantwortlichen
    • Verkehrskonzept (gesondert mit Straßenverkehrsbehörde auszuarbeiten)

    Das Konzept ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Polizeiinspektion und das Ordnungsamt der Stadt Burgdorf zu übersenden.

    Für Veranstaltung bei denen mehr Besucher erwartet werden, ist ein mit allen Beteiligten Partnern (Veranstalter, Sicherheitsdienst, Rettungsorganisationen, Polizei und Stadtverwaltung) ein abgestimmtes Sicherheitskonzept nach Vorlage "Musteraufbau für Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen" in der zur Zeit aktuellen Version, der Polizeiinspektion Burgdorf und dem Ordnungsamt der Stadt Burgdorf vorzulegen.

    Das Mustersicherheitskonzept steht hier zum Download zur Verfügung.



    Online-Dienst

    Veranstaltung anmelden

    ID: L100040_452549388

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2022 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    32 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    31303 Burgdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-0

    Fax: 05136 898-112

    E-Mail: ordnungsamt@burgdorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)