Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Burgdorf: Veranstaltung anmelden
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Weitere Informationen können Sie aus den unten aufgeführten Merkblättern entnehmen.
Für öffentliche Veranstaltungen bei denen bis zu 1000 Besucher (unter freiem Himmel) oder bis 200 Besucher (in geschlossenen Räumen) erwartet werden, ist ein kleines Sicherheitskonzept anzufertigen, das folgende Themen der Veranstaltungen berücksichtigt:
- Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Ort, Anschrift und verantwortliche Person
- Flucht- und Rettungswege der Besucher und Mitarbeiter
- Beschallung (auch per Megaphonen durch die Ordner möglich) des Veranstaltungsgeländes
- Zufahrtswege für Polizei und Feuerwehr
- Sanitätsdienst
- Brandschutz
- Sicherheits-/Ordnungsdienst
- Szenarien (z.B. Stromausfall, Brand, verdächtiger Gegenstand, Evakuierung) & entsprechende Maßnahmen
- Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten bei Eintritt von Szenarien
- Telefonliste aller Verantwortlichen
- Verkehrskonzept (gesondert mit Straßenverkehrsbehörde auszuarbeiten)
Das Konzept ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Polizeiinspektion und das Ordnungsamt der Stadt Burgdorf zu übersenden.
Für Veranstaltung bei denen mehr Besucher erwartet werden, ist ein mit allen Beteiligten Partnern (Veranstalter, Sicherheitsdienst, Rettungsorganisationen, Polizei und Stadtverwaltung) ein abgestimmtes Sicherheitskonzept nach Vorlage „Musteraufbau für Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen“ in der zur Zeit aktuellen Version, der Polizeiinspektion Burgdorf und dem Ordnungsamt der Stadt Burgdorf vorzulegen.
Das Mustersicherheitskonzept steht hier zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Weitere Informationen können Sie aus den unten aufgeführten Merkblättern entnehmen.
Für öffentliche Veranstaltungen bei denen bis zu 1000 Besucher (unter freiem Himmel) oder bis 200 Besucher (in geschlossenen Räumen) erwartet werden, ist ein kleines Sicherheitskonzept anzufertigen, das folgende Themen der Veranstaltungen berücksichtigt:
- Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Ort, Anschrift und verantwortliche Person
- Flucht- und Rettungswege der Besucher und Mitarbeiter
- Beschallung (auch per Megaphonen durch die Ordner möglich) des Veranstaltungsgeländes
- Zufahrtswege für Polizei und Feuerwehr
- Sanitätsdienst
- Brandschutz
- Sicherheits-/Ordnungsdienst
- Szenarien (z.B. Stromausfall, Brand, verdächtiger Gegenstand, Evakuierung) & entsprechende Maßnahmen
- Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten bei Eintritt von Szenarien
- Telefonliste aller Verantwortlichen
- Verkehrskonzept (gesondert mit Straßenverkehrsbehörde auszuarbeiten)
Das Konzept ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Polizeiinspektion und das Ordnungsamt der Stadt Burgdorf zu übersenden.
Für Veranstaltung bei denen mehr Besucher erwartet werden, ist ein mit allen Beteiligten Partnern (Veranstalter, Sicherheitsdienst, Rettungsorganisationen, Polizei und Stadtverwaltung) ein abgestimmtes Sicherheitskonzept nach Vorlage "Musteraufbau für Sicherheitskonzepte für öffentliche Veranstaltungen" in der zur Zeit aktuellen Version, der Polizeiinspektion Burgdorf und dem Ordnungsamt der Stadt Burgdorf vorzulegen.
Das Mustersicherheitskonzept steht hier zum Download zur Verfügung.
Online-Dienst
Veranstaltung anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Hinweise für Burgdorf: Veranstaltung anmelden
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgdorf: Veranstaltung anmelden
- Merkblatt zur Durchführung von Veranstaltungen
- Plan Burgdorf Stadtpark mit Veranstaltungsflächen
- Plan Burgdorf Stadtpark Veranstaltungsbereich zwischen Schloss und Rathaus 4
- Plan Burgdorf Schützenplatz mit Wochenmarktgelände
- Plan Sorgensen Schützenplatz
- Plan Burgdorf Pferdemarktplatz
- Plan Burgdorf Spittaplatz
- Plan Otze Lindenbrink
- Plan Schillerslage Schützenplatz
- Mustersicherheitskonzept
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Fliegende Bauten
- Gaststättenerlaubnis
- Plan Burgdorf Schützenplatz mit Wochenmarktgelände
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Plan Sorgensen Schützenplatz
- Plan Otze Lindenbrink
- Merkblatt zur Durchführung von Veranstaltungen
- Plan Burgdorf Pferdemarktplatz
- Gaststättenerlaubnis
- Fliegende Bauten
- Plan Burgdorf Spittaplatz
- Plan Burgdorf Stadtpark Veranstaltungsbereich zwischen Schloss und Rathaus 4
- Plan Burgdorf Stadtpark mit Veranstaltungsflächen
- Mustersicherheitskonzept
- Plan Schillerslage Schützenplatz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen