• Goslar (Landkreis Goslar, Niedersachsen)
Veranstaltung Erlaubnis

Veranstaltung: Anzeige

Beschreibung

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Online-Dienst

Zum Serviceportal Stadt Goslar

ID: L100040_538719992

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 20.02.2024

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Ansprechpartner

Stadt Goslar - Bürgerbüro

Adresse

Postanschrift

Postfach 34 52

38634 Goslar

Hausanschrift

Charley-Jacob-Straße 3

38640 Goslar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr ; Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05321 704-115

Fax: 05321 704-445

E-Mail: buergerbuero@goslar.de

Weitere Informationen

Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.

Version

Technisch erstellt am 24.08.2009

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Anzeigefrist: 4 Wochen (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024