Verwendung des Landeswappens Genehmigung

    Verwendung des Landeswappens: Genehmigung

    Beschreibung

    Das Landeswappen und das Wappentier Niedersachsens dürfen nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Eine unbefugte Verwendung des Wappens oder des Wappentieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Stelle entscheidet im Einzelfall über die Nutzung des Landeswappens.

    Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, steht das "Niedersachsen-Zeichen" kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Es ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt.

    Hinweise für Kirchdorf: Wappen

    Die Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegel als Hoheitszeichen werden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Details zu den Hoheitszeichen vor Ort bestimmt die jeweilige Hauptsatzung der Samtgemeinde Kirchdorf und der Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel und Wehrbleck. 

    Verwendung

    Die Verwendung von Wappen, Flaggen und Banner der Samtgemeinde Kirchdorf und ihrer Mitgliedsgemeinden zu nichtbehördlichen Zwecken ist nur mit Genehmigung der Samtgemeinde zulässig. Diese setzt eine Antragstellung voraus aus der hervorgeht, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und zu welcher Zeit das Wappen verwendet werden soll. Wird mit der Verwendung des Wappens Missbrauch betrieben, zieht dies strafrechtliche Folgen nach sich. 

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    Verwendung des Landeswappens

    ID: L100040_514788105

    Beschreibung

    Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen steht das sog. Niedersachsen-Zeichen zur Verfügung. Dieses ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts danebenstehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt. Das Führen der Landesflagge in ihrer gesetzlichen Form ist für jedermann genehmigungsfrei. Es ist jedoch unzulässig, die Landesflagge in Ihrer Darstellung/Abbildung und/oder ihren inneren/äußeren Proportionen zu verändern. Jede Verfälschung oder Abänderung stellen eine unerlaubte Verwendung des Wappens oder des Wappentieres dar, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwendung des Niedersachsen Claims

    ID: L100040_514788135

    Beschreibung

    Die Landesregierung hat am 13. September 2016 die Einführung eines neuen "Niedersachsen-Claim" beschlossen, welcher künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen prägen soll. Der "Niedersachsen-Claim" ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus dem Landeswappen mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen. Klar". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt. Für die Nutzung des "Niedersachsen-Claim" gelten folgende Grundsätze: - Der "Niedersachsen-Claim" steht - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ( Anlage). - Bei der Nutzung des "Niedersachsen-Claims" darf kein amtlicher oder offizieller Charakter entstehen. Deshalb kommt eine Verwendung insbesondere für Träger öffentlicher Aufgaben sowie dem Staat in besonderer Weise nahestehende Personen und Vereinigungen nicht in Betracht. - Der "Niedersachsen-Claim" darf nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und ins-besondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachten-den, jugendgefährden, pornografischen, sucht- bzw. gesundheitsgefährdenden, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden. - Der "Niedersachsen-Claim" darf nicht zentrales Gestaltungselement sein. - Die Nutzung des "Niedersachsen-Claims" für kommerzielle Zwecke wird von der Nutzungsvereinbarung nicht erfasst und bedarf der besonderen Prüfung durch die Staatskanzlei. - Der "Niedersachsen-Claim" darf als Bild-Wort-Marke grundsätzlich nur als "eine Einheit" verwendet werden, soweit keine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Farbstellung (mit Ausnahme der Schwarz-Weiß-Darstellung) und der Gestaltung sind unzulässig.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwendung des Niedersachsen Logos

    ID: L100040_514788145

    Beschreibung

    Das Niedersachsen-Logo dient einem einheitlichen Erscheinungsbild des Landes. Es darf ausschließlich von Dienststellen des Landes einschließlich der Landesbetriebe nach § 26 LHO, der Anstalt Niedersächsische Landesforsten sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren bei ihrer Amtstätigkeit verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Eine unbefugte Verwendung des Niedersachsen-Logos stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Einzelfall kann die Staatskanzlei auch die Verwendung zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken gestatten. Der Antrag erfolgt online unter der Angabe des Verwendungszwecks.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwendung des Niedersachsen Zeichens

    ID: L100040_514788148

    Beschreibung

    Die Landesregierung hat am 6. Februar 2007 die Einführung eines neuen "Niedersachsen-Zeichens" beschlossen, welches künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen prägen soll. Das "Niedersachsen-Zeichen" ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt. Für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" gelten folgende Grundsätze: - Das "Niedersachsen-Zeichen" steht - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. - Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens". - Bei der Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" darf kein amtlicher oder offizieller Charakter entstehen. Deshalb kommt eine Verwendung insbesondere für Träger öffentlicher Aufgaben sowie dem Staat in besonderer Weise nahestehende Personen und Vereinigungen nicht in Betracht. - Das "Niedersachsen-Zeichen" darf nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und insbesondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, pornografischen, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden. - Das "Niedersachsen-Zeichen" darf nicht zentrales Gestaltungselement sein. - Die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" für rein kommerzielle Zwecke wird von der Nutzungsvereinbarung nicht erfasst und bedarf der besonderen Prüfung durch die Staatskanzlei. - Das "Niedersachsen-Zeichen" darf als Bild-Wort-Marke grundsätzlich nur als "eine Einheit" verwendet werden, soweit keine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Farbstellung (mit Ausnahme der Schwarz-Weiß-Darstellung) und der Gestaltung sind unzulässig. Die Farbdarstellung des "Niedersachsen-Zeichens" als Volltonfarbe wie auch als Mehrtonauflösung kann differieren. Faktoren wie Bildschirm, Software, Ausgabegerät (Drucker) können das Ergebnis wesentlich beeinflussen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Staatskanzlei.

    Hinweise für Kirchdorf: Wappen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf. 

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Staatskanzlei

    Adresse

    Hausanschrift

    Planckstraße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 120-0

    E-Mail: internet-redaktion@stk.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Voraussetzung für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens" ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, die auf den Internetseiten der Landesregierung zum Download zur Verfügung steht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das "Niedersachsen-Zeichen" darf,

    • nicht genutzt werden, um einen amtlichen oder offiziellen Charakter entstehen zu lassen. Deshalb kommt eine Verwendung insbesondere für Träger öffentlicher Aufgaben sowie für dem Staat in besonderer Weise nahe stehende Personen und Vereinigungen nicht in Betracht.
    • nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und insbesondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, pornografischen, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden.
    • nicht zentrales Gestaltungselement sein.
    • nicht für rein kommerzielle Zwecke genutzt werden, da diese nicht von der Nutzungsvereinbarung erfasst sind. Eine solche Nutzung bedarf der besonderen Prüfung durch die zuständige Stelle.
    • als Bild-Wort-Marke grundsätzlich nur als "eine Einheit" verwendet werden, soweit keine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Farbstellung (mit Ausnahme der Schwarz-Weiß-Darstellung) und der Gestaltung sind unzulässig.

    Hinweise für Kirchdorf: Wappen

    Die Wappen dürfen,

      • nicht genutzt werden, um einen amtlichen oder offiziellen Charakter entstehen zu lassen. Deshalb kommt eine Verwendung insbesondere für Träger öffentlicher Aufgaben sowie für dem Staat in besonderer Weise nahe stehende Personen und Vereinigungen nicht in Betracht.
      • nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und insbesondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, pornografischen, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden.
      • nicht zentrales Gestaltungselement sein.
      • nicht für rein kommerzielle Zwecke genutzt werden, da diese nicht von der Nutzungsvereinbarung erfasst sind. Eine solche Nutzung bedarf der besonderen Prüfung durch die zuständige Stelle.
      • als Bild-Wort-Marke grundsätzlich nur als "eine Einheit" verwendet werden, soweit keine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen worden ist. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Farbstellung (mit Ausnahme der Schwarz-Weiß-Darstellung) und der Gestaltung sind unzulässig.

    Die Wappen der Samtgemeinde sowie der Mitgliedsgemeinden 

    Wappen Samtgemeinde Kirchdorf

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen zeigt: "Gespalten durch einen silbernen Pfahl mit einer schwarzen, rot bewehrten Bärenklaue, die rechts und links von je drei goldenen Pflugscharen in blau begleitet ist, darunter ein goldenes Wellenband, das im Pfahl blau ist".

    Wappenbegründung

    Die sechs in der Samtgemeinde Kirchdorf zusammengeschlossenen Gemeinden werden durch sechs Pflugschare symbolisiert. Zugleich wird damit auf die für das Gebiet wichtige Landwirtschaft verwiesen. Auf den Fluss, die Aue, wird mit dem Wellenfaden verwiesen. Weil in der Geschichte dieses Gebietes das Geschlecht der Herren von Hoya eine bedeutende Rolle spielte, wird mit der Bärentatze aus deren Wappen an diese Zusammenhänge erinnert.

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Wappen Gemeinde Bahrenborstel

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen der Gemeinde Bahrenborstel zeigt in Gold einen nach rechts schreitenden, schwarzen aufrechten Bären zwischen zwei schwarzen Bäumen, darunter eine schwarze Pflugschar.

    Wappenbegründung

    Seit der Gebietsreform ist Bahrenborstel eine von sechs Teilgemeinden der Samtgemeinde Kirchdorf. Zu Bahrenborstel gehört der Ortsteil Holzhausen. Beide sollen in der Wappenbezeichnung berücksichtigt werden. Die Pflugschar symbolisiert die Zugehörigkeit zur Samtgemeinde.

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Wappen Gemeinde Barenburg

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen der Gemeinde Barenburg zeigt in Blau auf grünen Boden einen (nach heraldisch) rechts gewandten, natürlich schreitenden, gelb und schwarz gefleckten Leoparden. Die Farben der Gemeinde sind blau und gelb.

    Wappenbegründung

    Das Wappen vom Flecken Barenburg ist eine Stiftung des Herzogs von Braunschweig und Lüneburg aus dem Jahre 1602. Hiermit erlaubt der Herzog dem Bürgermeister und Rat des Fleckens, bei allen Amtsgeschäften dieses Wappen zu führen. 

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Wappen Gemeinde Freistatt

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen der Gemeinde Freistatt zeigt in Silber auf grünem Boden einen grünen, krumm gewachsenen Eichbau, der mit 3 goldenen Bändern an einem links stehenden roten Pfahl befestigt ist. Die Farben der Gemeinde sind gold, rot und grün.

    Wappenbegründung

    Das Wappen ist ein Hinweis auf die für die Gemeinde Freistatt charakteristische Fürsorgearbeit. Das grüne Eichbäumchen steht in Gefahr, krumm zu wachsen. Es ist deshalb an einen geraden Pfahl festgebunden. Der die helfende Funktion ausübende Pfahl ist rot (rot als Farbe der aktiven Liebe). Die drei Bänder sind golden (Die Dreizahl könnte als Hinweis auf Glaube, Hoffnung und Liebe gedeutet werden; nur durch sie kann es geschehen, dass das auf Abwege Geratene wieder in geordnete Bahnen kommt). Auch die sichtbaren Reste von abgehauenen Ästen lassen sich im Blick auf die fürsorgerischen Aufgaben deuten.

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Wappen Gemeinde Kirchdorf

    Wappenbeschreibung

    Schräggeteilt durch einen golden Wellenbalken von Blau und Rot, oben eine golden Kirche, unten eine goldene Brunnenschale mit sprudelnder Quelle. Der Wellenbalken ist mit drei schräggestellten blauen Pflugscharen belegt.

    Wappenbegründung

    Das Dreifelderwappen stellt einen Bezug dar, dass zu Kirchdorf die Ortschaften Scharringhausen und Kuppendorf-Heerde gehören. Die goldene Kirche symbolisiert, dass Kirchdorf Mitte des 13. Jahrhunderts über den Kirchenbau den Ortsnamen erhalten hat. Die drei Pflugschare auf goldenem Grund symbolisieren die rein landwirtschaftlich geprägten Dörfer Kirchdorf, Scharringhausen, Kuppendorf-Heerde und die Treue zur Scholle. Gleichzeitig wird hiermit die Mitgliedschaft zur Samtgemeinde zum Ausdruck gebracht, da Kirchdorf mit der Pflugschar im Samtgemeindewappen vertreten ist. Der wellenförmige Schrägbalken symbolisiert den Durchfluss der Aue durch das Gemeindegebiet Kirchdorf. Die Brunnenschale mit der sprudelnden Quelle symbolisiert, dass 1726 die Heilquellen von Kirchdorf amtlich anerkannt wurden und circa 100 Jahre im Dienste kranker Menschen geflossen sind. Heutige Quellen speisen zum Teil die Becken der Badeanstalt.

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Wappen Gemeinde Varrel

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen der Gemeinde Varrel zeigt über einem roten gewellten Schildfuß, gespalten von blau und gold, vorne ein goldenes anstoßendes Kreuz und hinten einen blauen stilisierten Baum; im Schildfuß eine goldene Pflugschar.

    Wappenbegründung

    Das goldene Kreuz symbolisiert, dass Varrel seit über 500 Jahren Kirchstandort ist. Der blaue stilisierte Baum im hinteren (linken) oberen Feld weist auf das der Ortschaft Dörrieloh verliehene Wappen der ehemaligen Ritterschaft Dorgeloh hin. Das rote untere Feld ist Hinweis auf Bodenständigkeit, die goldene Pflugschar symbolisiert Treue zur Scholle und die Zugehörigkeit zur Samtgemeinde Kirchdorf, in deren Wappen auch die Gemeinde Varrel mit einer Pflugschar als Mitgliedsgemeinde dargestellt ist.

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    Wappen Gemeinde Wehrbleck

    Wappenbeschreibung

    Das Wappen der Gemeinde zeigt in der oberen Hälfte auf grünem Grund in Gold einen fünfblättrigen Eichenzweig. In der unteren Hälfte des Wappens ist auf rotem Grund in Gold eine Pflugschar dargestellt. Das Wappen ist geteilt durch zwei silberne Wellenbänder.

    Wappenbegründung

    In der oberen Hälfte des Wappens ist auf grünem Grund ein fünfblättriger Eichenzweig dargestellt. Die grüne Fläche stellt das reichliche Grünland dar. Der goldene Eichenzweig symbolisiert die fünf Ortsteile Wehrbleck - Dorf, Buchhorst, Nordholz, Nutteln und Strange; gleichzeitig den guten Eichenbestand. Die Farbe Gold ist entnommen aus dem Wappen der Grafen von Hoya. Unter dem Eichenzweig ist das Wappen durch zwei quer verlaufende gewellte Silberstreifen geteilt. Sie symbolisieren die kleinen Flüsse Flöte und Aue. In der unteren Hälfte des Wappens ist auf rotem Grund eine Pflugschar in Gold dargestellt. Die rote Fläche weist auf den intensiven Ackerbau hin. Die Pflugschar symbolisiert Treue zur Scholle und die Zugehörigkeit zur Samtgemeinde Kirchdorf, in deren Wappen auch die Gemeinde Wehrbleck mit einer Pflugschar als Mitgliedsgemeinde dargestellt wird.

    Hier können Sie einen Antrag auf Wappennutzung stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Staatskanzlei

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de