Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485341476

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 1 Personal, Organisation und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-0

    E-Mail: info@landkreis-osnabrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Fachbereich I Familie, Bildung und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5-7

    49586 Neuenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201

    E-Mail: info@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English